Register der Volksfrömmigkeit
Ablass
Einer Person, die gesündigt hatte, konnte zwar die Sünde vergeben werden. Sie musste nach der römisch-katholischen Lehre aber mit einer Bestrafung im Jenseits rechnen, z. B. mit einem längeren Aufenthalt im Fegfeuer (Purgatorium). Bis tief ins 20. Jahrhundert hinein spielte das Ablassgewinnen eine nicht unbedeutende Rolle im volkskatholischen Glauben.
Schon früh sanktionierte die Kirche disziplinarische Vergehen mit Bussen, dem Ablass. Im 12. Jahrhundert wurde der Geltungsbereich des Ablasses ausgedehnt. Die Kirche ermöglichte den Gläubigen, die drohenden zeitlichen Sündenstrafen (etwa den Fegfeueraufenthalt, im Unterschied zum allfälligen ewigen Aufenthalt in der Hölle nach dem Jüngsten Gericht) durch bestimmte Leistungen (Gebete, gute Werke und Spenden) im irdischen Leben abzubüssen. Später konnten derartige Ablässe sogar für bereits verstorbene Personen gegen Bezahlung erworben werden. Im Verlauf des Spätmittelalters wurde der Ablasshandel zu einer wichtigen Einnahmenquelle der Kirche. Martin Luther und andere Reformatoren kritisierten den Ablass heftig und schafften ihn ab.
Noch im religiösen Verständnis des 19. und 20. Jahrhunderts hatte jeder Mensch Busse zu tun, um das Leiden im Fegfeuer zu verkürzen. Wohlhabende Gläubige kauften sich Ablassbriefe (von der Kirche ausgestellte Urkunden), die den Käufer seiner Sünden entbanden. Wer sich das nicht leisten konnte, musste entweder das oft komplizierte kirchliche Verfahren zum Sündenerlass durchlaufen oder eine andere Busse tun. Aufgrund der Absolutionsvollmacht beeinflusste ein Sünder mit einer Pilgerreise seine Zeit im Fegfeuer. Der Ablass tilgte also gegen Leistung bestimmter guter Werke, Gebete oder Handlungen (z. B. bis in die 1930er-Jahre durch den Besuch von Heiliggräbern am Karfreitag) zeitliche Sündenstrafen. Mit dem Ablassgewinnen fiel man nicht mehr so tief ins Fegfeuer.
Auch auf gesegneten Gegenständen (z. B. auf Andachts- oder Leidbildchen) konnte ein hoher Ablass sein. Effektvoll gestaltete Urkunden verliehen bestimmten Kirchen und Kapellen das Vorrecht des Ablasses, wenn man sie besuchte und dabei bestimmte Bedingungen erfüllte. Kardinäle beglaubigten den Ablassbrief. Öfters verliess der Beter oder die Beterin mehrmals die Kirche, um wieder einzutreten und das Ablassgebet zu wiederholen. Auf «Leidhelgèli» wurden Gebete abgedruckt, die mit einem Ablass verbunden waren.
Während der Seelenzeit (Allerheiligen oder Allerseelen) gewann man mit Gebeten (fünf oder sechs «Vaterunser») Ablass für die Armen Seelen. Sie warteten darauf und waren dankbar.
Autor: Walter Bär-Vetsch, Volksfrömmigkeit, S.19 f. Literatur: Zihlmann Josef, Seite 19 f.
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NACHWEISE
«Mit besonderem Zutrauen, ja geradezu mit religiöser Andacht trinken viele Leute von dem Quellwasser, das bei der Maria Hilf-Kapelle auf dem Schrannen im Riedertal durch einen mehr als meterhohen, hohlen, oben gekrümmten Baumstamm der Erde entquillt, (...) Es sei ein besonders gesundes, g’heiliges Wasser, ja ein Trank davon sei mit Ablass oder geistigen Gnaden verbunden ...»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 449.
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«... Als sie ihn später wieder sah, redete sie ihn an und fragte ihn, was ihm fehle. Da bat er um einige Messen, die er noch zu seiner Erlösung nötig habe. Die Frau liess sie lesen, und der Senn wurde nicht mehr gesehen.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 935.
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«... und sagte es einem Kapuziner. Der begleitete ihn am nächsten Morgen und redete die Erscheinung (Arme Seele) an. Diese sagte, dass ihr nur zehn Messen fehlen, so wäre sie erlöst, aber sie habe eben nur arme Verwandte, die es nicht vermögen, solche für sie lesen zu lassen. ...»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 807.
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
des Volksglaubens und der Volksfrömmigkeit
in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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