Register der Volksfrömmigkeit
Erweckungstaufe
Die Angehörigen fanden sich schwer mit dem Schicksal ab, ein Kind ungetauft zu verabschieden. Um dem verstorbenen Kind doch den Weg in den Himmel zu öffnen, versuchten sie, alle Mittel des Volksglaubens auszuschöpfen. Die Erweckungstaufe (auch Taufmirakel oder Kinderzeichnen genannt) bot einen Ausweg hin zur Seelenruhe. Dazu gehörte die Wallfahrt zu einer Stätte, an der tote Kinder für kurze Zeit zum Leben erweckt wurden. Besondere Kirchen und Klöster waren darauf spezialisiert, tote Kinder zu taufen. Zahlreiche dortige Mirakelberichte und Votivtafeln zeugten davon. Obwohl diese Taufen kirchenrechtlich verboten waren, gelang es einigen Auferweckungsorten, sich gegen die bischöfliche Anordnung zu halten. Wohl auch durch den Druck einiger Eltern versuchten kirchliche Einrichtungen, so den Ausschluss der Ungetauften von der Auferstehung zu verhindern. Die Eltern, gegebenenfalls Verwandte und/oder die Hebamme, brachten das Kind an eine Sakralstätte und richteten Gebete an die dort kultmässig verorteten Heiligen zur Vermittlung eines wunderbaren göttlichen Eingreifens, um zumindest eine kurzanhaltende, taufnotwendige Wiedererweckung des Lebens hervorzurufen. Die kleinen Leichen wurden vor ein Heiligenbild gelegt. Ein warmer Luftstrom, der von einem glühenden Kohlebecken (Heizung) oder brennenden Kerzen aufstieg, wärmte die kleinen Körper. Wenn das eigentlich tote Kind dann zeichnete, wenn also der Körper Zeichen gab, d. h., wenn Farbveränderungen der Haut, Bewegungen oder Blutfluss (Nasenbluten) sichtbar wurden, galt das Kind als wieder zum Leben erweckt. Andernorts wurde dem Kind eine Vogelfeder über die Lippen gelegt. Wenn sich diese Feder wegen der Thermik bewegte und so den Atem vortäuschte, wurde das Kind kurz für lebend erklärt. Nun wurde die Nottaufe (Jähtaufe) ausgeführt. Bei diesen Erweckungswundern war in erster Linie der Empfang des Taufsakraments wichtig und beruhigend für die Eltern. Dass die Kinder anschliessend gleich wieder «verstarben», war sekundär. Solche Wallfahrten brachten der Kirche willkommene Einnahmen, den Pilgern die echte Erleichterung und die Gewissheit, dass ihre zu früh verstorbenen Kinder nicht mehr für Unheil verantwortlich gemacht werden konnten. Diese Verfahren waren populär konventionalisiert, nicht aber durch das Kirchenrecht sanktioniert. Die Wallfahrt mit totgeborenen Kindern hielt im Alpenraum bis ins 18.Jahrhundert, ortsweise sogar noch bis ins 19. Jahrhundert.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 162 f.
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
des Volksglaubens und der Volksfrömmigkeit
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Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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