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Christenlehre
   
Bis Mitte des 20. Jahrhunderts nannte man den katholischen Religionsunterricht für die grösseren Schüler und Jugendlichen Christenlehre. Sie fand sonntags statt, in grossen Pfarreien für die Weiterentfernten nach dem Vormittagsgottesdienst, für die andern am Nachmittag.

Im 18. Jahrhundert war die Jugend verpflichtet, bis nach Zurücklegung des 23. Altersjahrs die Christenlehre zu besuchen, im 19. Jahrhundert bis zum 19. Jahr, später etwa bis zum 18. Altersjahr. Die Geistlichen kontrollierten den Besuch, indem sie in jeder Kirchenbank ein Täfelchen mit den Namen der Christenlehrpflichtigen anbrachten.

Die Christenlehrentlassung, die ein besonderer kirchlicher Anlass darstellte, kam einem Reifezeugnis gleich. Burschen waren jetzt Jungmänner, Mädchen Jungfrauen, die sich Kongregationen anschliessen konnten. Sie durften jetzt ungehindert nachts auf die Strasse und auf den Tanzboden gehen. Mädchen galten als heiratsfähig. Die Christenlehrentlassenen durften beim Sonntagsgottesdienst nun hinter dem Kreuzgang zur Kirche gehen.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 117; Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 110.

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Kraft aus einer anderen Welt
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Walter Bär-Vetsch, Altdorf

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Stand der Arbeiten:
Begriffs- und Themenkatalog fertig
Nachweise in den Urner Sagen >
in Arbeit

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 1.6.2019