Register der Volksfrömmigkeit
Christenlehre
Bis Mitte des 20. Jahrhunderts nannte man den katholischen Religionsunterricht für die grösseren Schüler und Jugendlichen Christenlehre. Sie fand sonntags statt, in grossen Pfarreien für die Weiterentfernten nach dem Vormittagsgottesdienst, für die andern am Nachmittag.
Im 18. Jahrhundert war die Jugend verpflichtet, bis nach Zurücklegung des 23. Altersjahrs die Christenlehre zu besuchen, im 19. Jahrhundert bis zum 19. Jahr, später etwa bis zum 18. Altersjahr. Die Geistlichen kontrollierten den Besuch, indem sie in jeder Kirchenbank ein Täfelchen mit den Namen der Christenlehrpflichtigen anbrachten.
Die Christenlehrentlassung, die ein besonderer kirchlicher Anlass darstellte, kam einem Reifezeugnis gleich. Burschen waren jetzt Jungmänner, Mädchen Jungfrauen, die sich Kongregationen anschliessen konnten. Sie durften jetzt ungehindert nachts auf die Strasse und auf den Tanzboden gehen. Mädchen galten als heiratsfähig. Die Christenlehrentlassenen durften beim Sonntagsgottesdienst nun hinter dem Kreuzgang zur Kirche gehen.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 117; Literatur:
Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 110.
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NACHWEISE
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VOKLSGLAUBEN
DAS NACHSCHLAGEWERK
Kraft aus einer anderen Welt
Zeichen und Handlungen
des Volksglaubens und der Volksfrömmigkeit
in Uri
Walter Bär-Vetsch, Altdorf
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