Register der Volksfrömmigkeit
Bannen, in Bann legen
Mit dem Bannen (Verbannen) oder Bestellen engte der Banner (Beschwörer) etwas Böses ein, fesselte es an einen bestimmten Ort und machte es dadurch wirkungslos.
Die Personen, die bannen konnten, waren bekannt. Meist waren es der Pfarrer, ein von ihm bevollmächtigter Geistlicher oder fahrende Schüler. Besonders wirkungsvoll galten bei der Bevölkerung die Kapuziner und die Jesuiten, die «auf Feuer und Geister» geweiht waren. Es gab aber auch weltliche Geisterbanner. Da man aber annahm, dass diese Gespensterbeschwörer im Gegensatz zur Geistlichkeit ihre Zauberkraft aus dem Teufelsbündnis bezogen, wurden sie gemieden. Sie mussten ihr Handwerk im Geheimen ausführen.
Mit einem Bannspruch, mit einem Kreuzzeichen, mit einer bestimmten Handlung (z. B. die Schuhe an den Füssen gegenseitig umtauschen) oder bestimmten Worten (z. B. «um Gottes und Mariä Willä») oder mit Weihwasser machten die Banner – meist unter grösster Anstrengung («flätschnasses Hämmli») – das Böse unschädlich.
Gebannt wurden nicht nur Menschen, die gefrevelt hatten, sondern auch Tiere, Krankheiten, Seuchen (z. B. Ungeziefer) und böse Geister. Man bannte das Böse in kleine Räume (z. B. auf die «Rüässtili» hinauf, in Ast- und Bohrlöcher, zwischen Schwirren und in Balken). Die Häuser, von denen es hiess, dass dort ein Geist eingesperrt war, waren zahlreich und bekannt. In manchen Fällen mussten die Bewohner gewisse Regeln beachten (z. B. ein Zimmer nicht betreten). Doch waren auch bestimmte Gegenden als Bannorte berüchtigt (z. B. Bockitobel, Seelisbergersee).
Das Erlösen gebannter Menschen, Tiere oder böser Geister war teuer. Man musste Messen bezahlen oder andere Opfer erbringen.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Kraft aus einer andern Welt, S. 66 f. Literatur: Zihlmann Josef, Volkserzählungen und Bräuche, S. 61 ff.
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Zeichen und Handlungen
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