Register der Volksfrömmigkeit
Benediktussegen
Der Benediktussegen war ein kräftiges Mittel gegen Seuchen, Feuer und verschiedene Krankheiten. Er diente auch dazu, dem Teufel seine Macht zu entziehen. Geschrieben wurde er meist als Initialsegen in rätselhaft anmutenden Buchstabengruppen: CSPB, SSSML, NDSMD, VRSNSMV und SMQLIVB. Geprägt war dieser Segen meist auf Benediktusmedaillen oder -pfennigen. Der Benediktussegen fand sich, vielfach zusammen mit dem Zachariassegen, oft in Ställen. Sie sollten das Vieh von Dämonen und Seuchen bewahren.
CSPB stand für Crux Sancti Patris Benedicit, daneben, in ein Kreuz eingeschrieben, CSSML für Crux Sacra Sit Mihi Lux (das heilige Kreuz sei mit Licht) und NDSMD für Non Craco Sit Mihi Dux (Nicht der Drache sei mein Führer). Das ganze war umrandet von der Buchstabenfolge VRSNSMV und SMQLIVB für Vade Retro Satana, Numquam Suade Mihi Vana und Sunt Mala Quae Libas: Ipse Venana Bibas (Weiche zurück, Satan; nie rate mir Eitles. Böses ist, was du bietest; Trinke selbst das Gift).
Der Benediktussegen war eng an die Benediktusmedaille gebunden, auf dem er jeweils eingeprägt war. Er ging auf die Verehrung des Benediktinerordensgründers Benedikt von Nursia im niederbayrischen Kloster Metten zurück. Der Mettener Kodex von 1414 belegte den Segen erstmals. Dort wurde eine Heiligengestalt mit dem Text auf einem Spruchband dargestellt. Erst im 17. Jahrhundert wurde diese Gestalt mit dem heiligen Benedikt identifiziert. In einem bekannten Hexenprozess von 1647 sagten die sechs angeklagten Frauen aus, dass der Benediktussegen das Kloster vor den Hexen geschützt hatte.
Das Volk kannte den Inhalt des Segens selten. Um so mehr trat der magische Buchstabenzauber an seine Stelle. Der christliche Segen wurde zur Zauberformel, die mit der magischen Kraft geheimnisvoller Buchstaben geladen war. Dabei war die Unverständlichkeit der Worte oder Buchstabenfolgen die Vorbedingung für ihre Zauberkraft.
Autor: Bär-Vetsch Walter, Kraft aus einer andern Welt, S. 82 f. Literatur: Wunderlin Dominik, Mittel zum Heil, S. 15.
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