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Uri

Tierseuchen und Tierkrankheiten in Uri



Seit der Helvetik wurden die staatlichen Kompetenzen bei der Bekämpfung von Viehseuchen ausgeweitet. Die Regulierungen erfolgten auf zwei Ebenen. Einerseits wurde eine Kontrolle des Viehverkehrs mittels amtlichen Gesundheitsscheinen eingeführt. Bei einem Seuchenausbruch hatten die Behörden zudem die Kompetenz, den Weidegang der erkrankten Tiere zu unterbinden.

Staatliche Instanzen konnten seuchenpolizeiliche Erlasse nur durchsetzen, wenn sie gleichzeitig die finanziellen Einbussen der Tierhalter möglichst geringhalten konnten. 1873 wurden die Kompetenzen des Bundes in Bezug auf seuchenpolizeiliche Massnahmen gesetzlich verankert.

1908 wurde in Uri vom Volk die obligatorische Viehversicherung beschlossen, um die betroffenen Viehbesitzer im Seuchenfall entschädigen zu können.

Bezüglich Viehseuchen beschränkte sich Uri bis in die 1870er-Jahre darauf, eine Meldepflicht zu erlassen für umgestandene Tiere, bei denen Verdacht auf eine ansteckende Krankheit bestand. 1921 erliess Uri eine Vollziehungsverordnung zu den «Bundesgesetzen über polizeiliche Massnahmen gegen Viehseuchen». Im Verlauf des 20. Jahrhunderts entwickelte sich dann in Bezug auf Viehseuchen ein wichtiger Aufgabenbereich des Kantons. Die Anzahl Krankheiten, welche überwacht oder mit Impfprogrammen bekämpft wurden, nahm stark zu. Dabei war der Kanton allerdings fast ausschliesslich ausführende Instanz, welche die Vorgaben des Bundes umsetzte.

    
Literatur: Wunderli Rahel, Berglandwirtschaft im Strukturwandel, Altdorf 2016, S. 182, 228.

IN URI AUFGETRETENE TIERSEUCHEN UND TIERKRANKHEITEN

??? > Detailansicht
Blauzungenkrankheit > Detailansicht
Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) > Detailansicht
Brucellose > Detailansicht
BSE (Rinderwahnsinn) > Detailansicht
Chytridiomykose > Detailansicht
Fuchsbandwurm > Detailansicht
Gämsblindheit > Detailansicht
Hasenpest > Detailansicht
Kokzidiose > Detailansicht
Lippengrind > Detailansicht
Lungentuberkulose > Detailansicht
Maul- und Klauenseuche > Detailansicht
PRRS-Virus > Detailansicht
Räude > Detailansicht
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Schweinepest > Detailansicht
Staupe > Detailansicht
Tollwut > Detailansicht
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Usutu-Virus («Amselsterben») > Detailansicht
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DAS THEMA TIERSEUCHEN AN DER URNER LANDSGEMEINDE

Sonntag, 3. Mai 1874
Herabsetzung der Taxe der Viehgesundheitsscheine und Verminderung der Inspektionskreise.
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
> Detailangaben
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Sonntag, 3. Mai 1874
Kosten von Massregeln gegen Viehseuchen.
Landesgemeinde vom 3. Mai 1874
> Detailangaben
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GESETZESBESTIMMUNGEN ZU TIERSEUCHEN

Donnerstag, 25. Juni 1840
Tierärztliche Behandlung des Viehs (zu Art. 219 LB)
LB UR (1842) Bd III S. 063-064
Link: Gesetzestext
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Donnerstag, 15. Januar 1863
Bekanntmachung betreffend Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1863 nach S. 011.
Link: Gesetzestext
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Freitag, 24. April 1863
Bekanntmachung betreffend Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1863 nach S. 103-104.
Link: Gesetzestext
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Montag, 12. September 1864
Verordnung betreffend die Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1864 , S. 234.
Link: Gesetzestext
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Dienstag, 4. Oktober 1864
Bekanntmachung betreffend die Maul- und Klauenseuche
Abl UR 1864 , S. 256.
Link: Gesetzestext
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Dienstag, 22. April 1873
Verordnung betreffend Überwachnng des im Kanton bloss den Aufenthalt wechselnden Viehs
Abl UR 1873 nach S. 142 (Beilage 2, 01-04)
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 9. Januar 1884
Vorschrift und Anleitung zur Desinfektion der Räumlichkeiten, in welchen sich Vieh befand, das von der Maul- und Klauenseuche befallen gewesen war
Abl UR 1884 nach S. 024 (01-03)
Link: Gesetzestext
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Mittwoch, 3. November 2021
VVO zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen
LB UR Bd 08 (1916-1921) S. 481-493.
Link: Gesetzestext
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Viehversicherung

Die Einführung einer obligatorischen Viehversicherung war in Uri schwierig, und es dauerte vom ersten Entwurf eines Viehversicherungsgesetzes bis zur Abstimmung zehn Jahre, bis ein entsprechendes Gesetz eingeführt war. 1908 nahmen die Stimmbürger die Vorlage für ein «Gesetz über die Rindviehversicherung» an. Es dauerte nur wenige Jahre, bis alle Gemeinden eine Viehversicherung eingeführt hatten.

Weil die Versicherungen vom Kanton subventioniert wurden, waren sie ihm Rechenschaft über ihre finanziellen Verhältnisse schuldig. Der Kanton war zudem bei Streitfällen Rekursinstanz.

Bei der Subventionierung der Viehversicherung wechselten Bund, Kanton und Korporationen später vom Prinzip, einen Beitrag an die Versicherungssumme zu zahlen auf das Prinzip, die Beiträge pro versichertes Tier auszuschütten. In einer Gesetzesrevision von 1971 verfügte der Kanton die Versicherungspflicht für alle Tiere der Rindviehgattung.

2016 wurde das Obligatorium aufgehoben, die Tiere bei einer Versicherungskasse gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Die 20 genossenschaftlich organisierten, öffentlich-rechtlichen Rindviehversicherungskassen, der rund 10'000 Tiere von gut 500 Mitgliedern angehören, müssen sich neu organisieren, zumal der Kantonsbeitrag entfällt, oder sich aufheben. Will ein Bauer künftig ein Tier versichern lassen, so muss er eine privatrechtlich organisierte Kasse finden.

Literatur: UW 77, 28.9.2016, S. 2; Wunderli Rahel, Berglandwirtschaft im Strukturwandel, Altdorf 2016, S. 233 ff.

ALLGEMEINE EREIGNISSE ZU VIEHSEUCHEN

1223  /
Viehseuche bricht aus
Es bricht eine grosse Viehseuche aus, die ganze drei Jahre wütet und den Viehbestand um mehr als die Hälfte kürzt. Die Seuche kommt aus Ungarn und verbreitet sich bis nach Frankreich hinein. Man denkt nicht mehr ans Kriegen.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 10.
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1921  / Donnerstag, 3. November 1921
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen
Der Landrat erlässt die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz betreffend die Bekämpfung der Tierseuchen vom 13. Juni 1917. Der auf vier Jahre im Nebenamt gewählte Kantonstierarzt hat besonders den Verkehr mit Tieren und tierischen Stoffen auf den Eisenbahnen zu überwachen.
LB UR 1917 Bd 8, S. 481 ff.
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2012  / Sonntag, 25. November 2012
Tierseuchengesetz - Uri gehört zu den beiden Nein-Kantonen
Während gesamtschweizerisch die Änderung des Tierseuchengesetzes deutlich angenommen wird, sagt Uri - zusammen mit Appenzel Innerrhoden - klar Nein.
UW 93, 28.11.2012
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2014  / Montag, 14. Juli 2014
Sieben Rinder auf Blackenalp tot aufgefunden
Auf der Engelbergerseite des Surenenpasses, auf der Blackenalp werden 560 Rinder gesömmert. Jetzt werden zwei weitere Rinder tot aufgefunden. Insgeamt sind es diesen Alpsommer bereits sieben. Rauschbrand als Ursache kann ausgeschlossen werden. Die Tiere waren mit dem Pararauschbrand infiziert. Laut dem Experten hätten es die Bauern im Winter verpasst, die Rinder zu impfen.
UW 63, 13.8.2014, S. 3.
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TIERSEUCHEN

Tierseuchen, allgemein

Blauzungenkrankheit
Bovine Virus-Diarrhoe (BVD)
Brucellose BSE (Rinderwahnsinn)
Chytridiomykose
Fuchsbandwurm
Gämsblindheit
Hasenpest
Kokzidiose
Lippengrind
Lungentuberkulose
Maul- und Klauenseuche
PRRS-Virus
Räude
Rotz
Sauerbrut
Schweinepest
Staupe
Tollwut
Usutu-Virus («Amselsterben»)
Vogelgrippe

Viehversicherung

 

 

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 22.03.2021