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Die Alpwirtschaft im Kanton Uri



Die am Beginn des 15. Jahrhunderts ausgeweitete Landwirtschaftszone im Tal- und Berggebiet wurde ergänzt durch die Alpen.
Die Warmperiode vom 9. bis 16. Jahrhundert wirkte sich auf die Bestossungszeit aus. Sie dauerte länger als heute. Die Bauern konnten bereits Mitte Mai selbst auf rund 2'000 Meter hoch gelegene Alpen fahren und bis Mitte September bleiben, um dann die Herbstätzung in tieferen Lagen auf immer noch 1'400 Metern zu beginnen. So war es möglich, die Alpen nicht nur höher hinauf, sondern auch bis zwei Monate länger zu nutzen.
In der Urner Landwirtschaft sind die Alpen die Ergänzung zu den Talbetrieben und ermöglichen eine gesunde und vor allem sehr billige Sönmerung des Viehs.
Bereits im Mittelalter begannen die Urner auch die Hochweiden jenseits der Wasserscheiden im Einzugsgebiet von Linth (Urnerboden), Muota (Ruossalp) und Engelberger Aa (Surenen) in ihre Nutzung einzubeziehen. Der Besitz stand dem Land Uri zu.
Ein Merkmal der Alpweiden ist ihre unterschiedliche Höhenlage zwischen rund 1500 bis 2200 müM. Die Nutzung erfolgt in Stafelwirtschaft, im Sommeranfang von unten nach oben und im beginnenden Herbst von oben nach unten. Die Älpler sind somit den ganzen Sommer auf Wanderschaft.
Gemäss Schweizerischem Alpkataster 1970 betrug die Weidefläche der beiden Korporationen 22‘715 ha, was 4,7 Prozent der Gesamtfläche des Kantons Uri entspricht. Es bestanden 126 Alpen mit 217 Stafeln. Jeder Alpbetrieb hat in der Regel mindestens zwei Weideplätze (Unter- und Oberstafel); es können aber auch - vor allem im Urner Oberland - sechs und mehr Stäfel sein.
Gemäss den Vorschriften der Korporation Uri werden Kühe und Kälber auf Kuhalpen, Zeit- und Maisrinder in Rinderhirtenen, Schafe und Ziegen in der Geissweide gesömmert. In Ursern ist das öffentliche Weidegebiet der Korporation aufgeteilt in: Alpen (Rindviehweiden und Schmalviehweiden), Freiberge für das Rindvieh und Frühjahrsweiden für das Schmalvieh.

Die beiden Korporationen regeln die Alpwirtschaft in grundsätzlicher Art. In der Korporation Uri ist die wichtigste Voraussetzung zum Alpen der Bau einer Hütte auf Allmend, wozu es eine Bewilligung (Hüttenrecht) braucht, die bis 1937 von der Korporationsgemeinde erteilt wurde, seither ist der Korporationsrat zuständig. Die Hütte muss bewohnbar sein und benötigte einst die Einrichtungen für die Milchverarbeitung. Zum Hüttenrecht besteht das Auftriebsrecht. Der maximale Auftrieb war lange auf 25 Kühe (heute 50) limitiert. Einzelheiten regeln die Alpgenossen jährlich in den Alpordnungen, der Engere Rat legt die Rahmenbedingungen für die Alpordnungen fest und genehmigt diese. Die Auftriebsrechte werden von Alp zu Alp unterschiedlich geregelt. Die von den Älplern ernannten Alp- und Stäfelvögte sind die Sachwalter der Alpgenossen wie auch der Korporation und legen den Amtseid ab.
Alpverbesserungs- und Erschliessungsprojekte haben die Urner Alpen auf einen guten Stand gebracht.
Aus den Milchprodukten werden Käse, Butter und Rahm hergestellt. Das junge Braunvieh wird auf der Alpung gestärkt.

    
Quellen / Literatur: Quellen: Literatur: Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 63 f.; Gesetz über den Viehauftrieb und die Sömmerung vom 15.3.1995 (RB Korp UR 755.203); VO über die Weidenutzung und -entschädigung vom 21.5.2006 (RB Korp Ursern 1210); Literatur: Ziegler Thomas, „Weiden“, in: Korporation Uri, Altdorf 2013, S. 122.
Foto: Michael Aschwanden, Alp im Etzlital, um 1910 /StAUR 123.05-BI-37703.

 
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 12.4.2014