Begriffe des Frühmittelalters in Uri
Geiselschaft
Die Giselschaft war eine Bürgschaft für eine Schuld oder finanzielle Verpflichtung. Die Geisel hatte auf Mahnung zu Hause, zu Hofe oder an anderen Tagen in einem offenen Wirtshaus in Altdorf zu erscheinen und dort bis zur Tilgung der Schuld und des Schadens Geiselschaft zu leisten hatte. Bei Tod oder Unfähigkeit der Geisel musste auf Mahnung innert ein bestimmten Zeit (8 Tage) eine gleich vertrauenswürdige Geisel gestellt werden.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.3. Nr. 1062, S. 777 f.
|
EREIGNISSE IM DETAIL
|
FRÜH- UND HOCHMITTELALTER
|