GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Frühzeit Römer und Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Klösterliche Grundherrschaften in Uri

Fraumünsterabtei Zürich

0853 - 1524
Die Gründungslegende besagt, dass die zwei Töchter des ostfränkischen Königs Ludwig des Deutschen, Hildegard und Bertha, auf die Burg Baldern auf dem Albis gezogen waren, um in der Abgeschiedenheit ihr Leben Gott zu widmen. Oft seien sie ins nahe Zürich gewandert, um dort in der Kapelle der Heiligen Felix und Regula zu beten. Gott habe den frommen Schwestern dabei jeweils einen weissen Hirsch mit auf den Weg gegeben, dessen Geweih hell leuchtete und ihnen dadurch den Weg durch den dunklen Wald wies. Der Hirsch habe ihnen schliesslich eine Stelle bei der Limmat gezeigt, wo sie eine Kirche errichten sollten. Ludwig der Deutsche habe darauf an dem bezeichneten Ort die Fraumünsterabtei gestiftet, der zuerst Hildegard, anschliessend ihre Schwester Bertha vorstand.
Seit dem 9. Jahrhundert wurde das Kloster lateinisch als Monasterium Thuricense bezeichnet. Die deutschen Name «Münster» (1267) und «Fraumünster» (erste Hälfte des 14. Jahrhunderts) erscheinen erst später.
Das Kloster Fraumünster wurde am 21. Juli 853 von Ludwig dem Deutschen, gegründet, indem er ein bereits bestehendes kleines Kloster an seine älteste Tochter Hildegard überschrieb. Die Schenkung war verbunden mit beträchtlichem Landbesitz im Urnerland, dem Hof Cham, dem Albiswald, dem Sihlwald, Landbesitz in Horgen, Langnau und dem Reppischtal. Zudem erhielt das Kloster eine eigene Gerichtsbarkeit. Nach dem Aussterben der Karolinger wurde ein Reichsvogt zum Schutz des Stiftes und seiner Rechte bestellt.
Während der gesamten Existenz des Klosters wurden vor allem Frauen aus dem Hochadel gegen Zahlung einer Mitgift ins Kloster aufgenommen, die zwar nach der benediktinischen Ordensregel lebten, aber das Recht hatten auszutreten und zu heiraten.
Die Reichsvogtei über das Fraumünster lag nach 1097 bei den Herzögen von Zähringen, ging dann um 1153 an die Grafen von Lenzburg, um nach deren Aussterben 1173 an die Herzöge von Zähringen zurückzufallen. 1218 übernahm Kaiser Friedrich II. die Reichsvogtei über das Fraumünster wieder selber, das Fraumünster wurde reichsunmittelbar. Im 13. Jahrhundert, auf dem Höhepunkt seiner Macht und Bedeutung. Übernahmen anstelle eines mächtigen Adelsgeschlechts Bürger von Zürich das Amt des Reichsvogtes.
Die Äbtissin erhielt von Kaiser Heinrich III. das Zoll-, Markt- und Münzrecht und wurde somit die eigentliche Stadtherrin von Zürich.
König Heinrich VII., Statthalter von Kaiser Friedrich II., erhob schliesslich Äbtissin Judenta von Hagenbuch vor 1234 in den Reichsfürstenstand. Das Besitztum des Fraumünsters in Uri ging allmählich ans Land über. In den Umwälzungen von 1336 unter Rudolf Brun verlor das Kloster Fraumünster die niedere Gerichtsbarkeit. 1400 erwarb die Stadt Zürich endgültig die Reichsvogtei.

Die Abtei war ein Reichskloster und an die Krone gebunden. Der König blieb ihr oberster Herr, selbst wenn die Dynastien wechselten. Dazu kam, dass sich die klösterliche Grundherrschaft wohltuend auswirkte. Galt doch im Mittelalter der Grundsatz: Unter dem Krummstab ist gut leben. Das Fraumünster liess Grosszügigkeit walten und ermöglichte den abhängigen Bauern eine vorteilhafte wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Für die staatliche Entfaltung ebenso bedeutungsvoll war die königliche Verfügung, herrschaftliche Rechte dem Kloster zu schenken und Freie wie Unfreie des Urnerlandes aus der Richtergewalt des Grafen oder irgendwelcher Gerichtsgewalten auszusondern und zu einer besonderen Vogtei zusammenzufassen. Für die kirchliche Entfaltung war das dem Fraumünster als Eigentümerin der drei Landespfarreien zustehende Zehntrecht bedeutungsvoll. Das Kloster durfte somit im ganzen Land den zehnten Teil der Erträge von Äckern, Gemüse und Obst, ebenso von Schaf- und Ziegenherden beanspruchen. Dafür sorgte es für den Unterhalt der Kirchen und die Besoldung der Seelsorger. Das Fraumünster blieb trotz königlicher Hoheit nicht geschützt vor Güterentfremdungen.

Nach einer längeren Phase des inneren Niedergangs hatten sich die wenigen im Kloster verbliebenen Konventualinnen völlig von der Benediktinerregel losgesagt. Als einzige klösterliche Pflicht mussten die Frauen weiterhin das Chorgebet verrichten. Die letzte Äbtissin, Katharina von Zimmern, hob im Zuge der Reformation unter Ulrich Zwingli am 30. November 1524 den Konvent auf und übergab alle Rechte und Besitzungen dem Rat von Zürich.

Äbtissinnen des Fraumünsters
- Hildegard 853–856/59, Tochter Königs Ludwig des Deutschen
- Bertha 857–877?, Tochter Königs Ludwig des Deutschen
- Richardis 878–893, Frau von Kaiser Karl III.
- Kunigunde 893–???
- Gisela vor 929–???
- Regelinda 929–958, Frau von Herzog Burchard II. von Schwaben
- Uta um 980
- Ermentrudis um 995–um 1030
- Irmgart 1037–1045
- Hedwig von Wolhusen um 1070–???
- Mechtild von Tirol 1143–1172
- ???
- Gisela von Spiegelberg 1218–1221
- Adelheid von Murkart 1222–1224
- Judenta von Hagenbuch 1229–1254
- Elisabeth von Schneckenburg 1255
- Mechtild von Wunneberg 1255–1268
- Elisabeth von Wetzikon 1270–1298
- Elisabeth von Spiegelberg 1298–1308
- Elisabeth von Matzingen 1308–1340
- Fides von Klingen 1340–1358
- Beatrix von Wolhusen 1358–1398
- Anna von Bussnang 1398–1404
- Benedikta von Bechburg 1404–1412
- Anastasia von Hohenklingen 1412–1429
- Anna von Hewen 1429–1484
- Sibylle von Helfenstein 1484–1487
- Elisabeth von Wyssenburg 1487–1496
- Katharina von Zimmern 1496–1524

Die älteste Grundherrschaft Uris wurde durch das Fraumünster Zürich ausgeübt. Sie hatte ihren Ursprung in der Schenkung König Ludwigs des Deutschen an seine Tochter Hildegard im Jahre 853. Damals erhielt das Frauenstift alles Königsgut, zu dem auch die Kirchen und Kapellen sowie Eigenleute gehörten, ferner die vollständige Immunität über Freie und Unfreie. König Otto I. bestätigte 952 den Fraumünsterbesitz in Uri. Er umfasste wahrscheinlich Güter in der Umgebung von Altdorf, Bürglen und Silenen. Das Kloster dürfte in selbst verwalteten Höfen Viehwirtschaft und in den Breiten und Feldern Getreidebau betrieben haben. Durch Schenkungen, Tausch, Kauf und Verkauf veränderte sich der Umfang der Grundherrschaft im Laufe der Jahrhunderte. Das Fraumünster beteiligte sich auch am Landesausbau und richtete Schweighöfe (grössere Viehwirtschaftsbetriebe) ein. Schweighöfe, die von Eigenleuten betrieben wurden, befanden sich im Schächental (vermutlich im Schweigacher), in Silenen und Gurtnellen. Im 12. und 13. Jahrhundert verschwanden in der Innerschweiz und in Uri die Schweighöfe. Das Land wurde vom Kloster gegen einen Zins den Eigenleuten zur Bewirtschaftung übergeben oder an freie Bauern verpachtet. Der Zins bestand ursprünglich in Naturalabgaben verschiedenster Art: Korn, Gemüse und Obst, Nüsse, Milchprodukte, Vieh. Mit der aufkommenden Geldwirtschaft wurden die Naturalabgaben allmählich durch Geldzinse abgelöst, was einfacher zu handhaben und für die Bauern vorteilhafter war. Im Jahre 1370 besass die Abtei 80 Hofstätten und rund 160 weitere Güter. Nur in Göschenen, Wassen, Isental und Sisikon hatte das Fraumünster keine Güter. Die Grundherrschaft des Fraumünsters war kein geschlossener Komplex, sondern Streubesitz. Die Einkünfte der Abtei bestanden 1370 aus: 38 Pfund Geldzins; 442 Stück Käse , total ca. 1'000 kg; 18 Stück Ziger; 2 Gewäge Wolle; 23.5 Geisshäute; 29 Schafe; 18 Lämmer; 14 Widder; 14 Viertel Nüsse.

Der Wettinger Grundbesitz war rund fünfmal grösser als derjenige des Fraumünsters.

Literatur: www.hls.ch; www.wikipedia.de; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 48 f. und Bd. 1, S. 107 ff.

Quelle / Literatur:

KLÖSTERLICHE EREIGNISSE IM DETAIL

952  - Mittwoch, 1. März 0952
König bestätigt Schenkungen im Lande Uri

Bürglen und Silenen gehören wieder zum Fraumünster König Otto I. verleiht auf Bitte seiner Gemahlin Adelheid der Abtei Zürich Immunität für ihren gesamten zum Teil mit Namen aufgeführten Besitz, worunter derjenige an den beiden in seiner Gegenwart erworbenen Orten Bürglen und Silenen.
Quellenwerk Zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Urkunden I/1, Aarau 1933, S. 20 f. Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 49; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 128.
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955  - Samstag, 22. November 0955
Abmachung wegen Zehnten

Nachdem der deutsche König Otto die Rechte der Abtei in Uri wiederhergestellt hat, fordert Burkhard, der Vogt des Fraumünsters Zürich, in Uri den Zehnten ein. Die Einwohner zeigen dem Vogt aber Grundstücke, deren Zehnten nach Recht und Gesetz ihnen zustand, weil sie diesen zurückgekauft und durch ein jährliches Licht in der Kirche abgelöst haben. Sie verpflichten sich aber urkundlich, die zehntpflichtigen Erdfrüchte von den Orten, wo sie weder mit Wagen noch mit Saumpferden weggeführt werden können, selber zur grundherrschaftlichen Scheune zu bringen. Ferner müssen sie zugestehen, mit dem Heu dieser Orte Zehntschafe bis Mitte Mai zu füttern. Sie lassen diese Abmachungen vor zahlreichen Zeugen durch den Priester Uto verurkunden und senden Cumpold und Liuterich nach Zürich, um die Urkunde durch die Hand der Äbtissin Reginlinde dem Vogt Purchard zu überreichen.
Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 34, S. 21; Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 52.
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1107  -
Ritter Arnold von Brienz stiftet gemäss einer Legende ein Kloster in Seedorf

Ritter Arnold von Brienz kehrt gemäss der Gründungslegende vom Heiligen Land über den Gotthard zurück und rastet in Seedorf unter einer Palme. Im Traum erscheinen ihm Jungfrauen und eine Jungfrau mit einem Kind. Das Kind fordert ihn auf, diesen Jungfrauen ein Haus zu errichten, worauf Arnold ein Kloster erbaut, das von Frauen aus dem Zürcher Fraumünster bezogen wird.
Literatur: Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Seegemeinden Bd II S. 168.
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1225  - Montag, 2. Juni 1225
Äbtissin überträgt Pfarrkirche Altdorf an Chorherr Konrad Blum

Die Äbtissin des Fraumünsters in Zürich überträgt die ihr zustehende Pfarrkirche in Altdorf dem Chorherrn Konrad Blum. Dieser steht der Pfarrei als Leutpriester bis zu seinem Ableben am 9. Mai 1252 vor.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 91.
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1244  - Sonntag, 19. Juni 1244
Bischof von Konstanz verzichtet zugunsten der Fraumünsteräbtissin auf Zehnten in Uri

Die Äbtissin des Fraumünsters, Judenta von Hagenbuch, übergibt dem Bischof von Konstanz, Heinrich von Tanne, das Patronatsrecht der Kirche von Cham, wofür ihr der Bischof dem ihm alle vier Jahre für die Visitation zustehende Zehnten in Altdorf und Bürglen erlässt.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54.
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1244  - Freitag, 8. Juli 1244
Ständiger Leutpriester für Pfarrkirche in Altdorf

Auf Bitten des durch die Ungerechtigkeit seiner Vögte in Bedrängnis geratenen Fraumünsters verzichtet der Bischof von Konstanz, Heinrich von Tanne für immer auf die Einkünfte der Pfarrkirche Altdorf, unter der Bedingung, dass ein angemessener Teil davon für einen ständigen, in geistlichen Belangen dem Bischof unterstellten Vikar verwendet werde.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 158; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54.
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1248  -
Ablieferung von Wein an das Fraumünster in Zürich

Ein Urkunde erwähnt, dass von den Weihnbergen in Altdorf der Zehnte an das Fraumünster in Zürich abgeliefert wird.
Iten Karl, Rings um ds Ürner Chuchigänterli, S. 250.
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1248  - Montag, 6. Juli 1248
Päpstliche Bestätigung der bischöflichen Schenkung

Papst Innozenz IV. bestätigt die bischöfliche Schenkung der Einkünfte von Altdorf. Damit ist die Kirche Altdorf der Fraumünsterabtei inkorporiert. Mit der Bedingung eines ständigen Vikars ist zugleich eine wichtige Voraussetzung für eine weitere Entfaltung des kirchlichen Lebens geschaffen.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54.
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1280  - Sonntag, 10. November 1280
Schiedsgerichturteil betreffend Bezug des Zehntenquartes

Die Schiedsrichter Kustos Heinrich und Kuno von Brisach sprechen in dem Streite zwischen Äbtissin Elisabeth und dem Konvent in Zürich sowie dem Propst Rupert von Tannenfels zu St. Stefan in Konstanz als Kirchherr der Kirche in Bürglen über die Zehntenquart derselben endgültig das Recht zum Bezug dieser Quart ganz dem Fraumünster zu.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 177.
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1284  - Freitag, 9. Juni 1284
Äbtissin und Leutpriester von Altdporf einigen sich wegen der Einkünfte

Im Hinblick auf einen angemessenen Unterhalt für den Seelsorger nimmt die Äbtissin des Fraumünsters, Elisabeth von Wetzikon, mit dem Altdorfer Pfarrherrn Rudolf Schwerz eine grundsätzliche und detaillierte Ausscheidung der Einkünfte wie der päpstlichen und bischöflichen Abgabepflichten vor. Dem Altdorfer Pfarrer stehen für den ganzen Sprengel (Ausnahme Seelisberg) die Seelgeräte und Opfer zu, sowie der Wein aus den Weinbergen der Kirche und der Weinzehnten, auch der Nusszehnten, der Zehnten der Hülsenfrüchte jedoch nur auf der rechten Uferseite von Reuss und See, weiter zum Teil der Ertrag aus den Äckern des Widum (gewidmetes Gut).
QW I/1 Nr. 1430, S. 656; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 54; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 84.
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1317  - Sonntag, 14. März 1317
Frühmesspfrund in Altdorf wird errichtet

Heinrich Zwick, Konrad von Wolfenschiessen, Konrad von Moos, Hermann von Rieden, Konrad Moser, Heinrich Zwyer, Walter Fürst, Heinrich von Retschrieden und Rüdiger von Stäg mit Rat und Gunst der Einwohner Uris und insbesondere der Altdorfer Pfarrgenossen stiften eine Pfründe für einen Ewigen Kaplan an den Marienaltar. Der Fraumünsteräbtissin, welche die Stiftung bestätigt, steht die Kollatur zu. Als ersten Pfründeninhaber setzte sie Ulrich Früh von Zürich ein. Seine Pflichten bestehen neben der Unterstützung des Leutpriesters vor allem im Lesen von Frühmessen. Er wird daher «Frühmesser» genannt, die Kirche hatte in ihm nun einen zweiten eigentlichen Seelsorger neben dem Ewigen Vikar.
QW I/2 Nr. 879, S. 447. Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 55.
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1332  - Montag, 28. Juli 1332
Fraumünster verleiht den Zehnten an Leutpriester

Die Äbtissin des Fraumünsters, Elisabeth von Matzingen, trifft mit dem Pfarrer von Altdorf, Arnold von Meilen, einen Vergleich betreffend des Mannlehenzehnten (Korn, Hanf und Obst) zu Altdorf. Sie leiht ihm diesen auf Lebzeiten um jährlich zwei weisse Handschuhe auf Martini.
QW I 2 1633; Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Uri, Bd. 1.1., S. 55; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 161.
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1356  - Sonntag, 15. Februar 1356
Schiedsspruch zugunsten des Fraumünsters

Vier Schiedsleute zu Luzern, unter ihrem Obmann Ulrich von Wolfenschiessen, Landammann zu Unterwalden, fällen einen für die Fraumünsterabtei günstigen Spruch in der Zwietracht zwischen dem Gotteshaus in Zürich und den Landleuten in Uri, welche die Abtei d
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 7 f.
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1359  - Dienstag, 13. November 1359
Kloster Wettingen verkauft Leibeigene an Fraumünster Zürich

Abt Albrecht und der Konvent von Wettingen verkaufen alle Leute in den Ländern Uri, Schwyz, Unterwalden und Ursern, die ihnen von Leibeigenschaft wegen angehören, auf ihre Bitte dem Fraumünster in Zürich.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 51.
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1387  - Dienstag, 6. März 1387
Bürgschaft für Abgaben an Fraumünster

Burkart ze Hofstetten, Landmann zu Uri, übernimmt gegenüber dem Fraumünster von Zürich, an Stelle des verstorbenen Welti From der Ältere die Bürgschaft für die Leistungen, welche Ienni Schudier, Sohn des Konrad, von der Schweig zu Silenen übernommen hat, nämlich die Abgabe von sechs Widdern und 200 Käs zu 40 Ruben mit den Säcken. Die Bürgschaftsurkunde besiegelt Landammann Walter Meier von Erstfeld.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 69.
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1395  - Donnerstag, 7. Mai 1395
Äbtissin schliesst Vertrag mit neuem Vikar in Altdorf

Die Äbtissin der Fraumünsterabtei schliesst nach dem Ableben des Ewigen Vikars Ulrich Toerenschatz von Ulm mit seinem Nachfolger Ägidius Torner von Schwyz einen Vertrag.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 55.
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1418  - Mittwoch, 4. März 1418
Zehnten zur besseren Besorgung des Gottesdienstes in Seelisberg

Äbtissin Anastasia von Zürich verkauft um 34 rheinische Gulden den Dorfleuten auf Seelisberg den Zehnten des Fraumünsters zur besseren Besorgung des Gottesdienstes.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 10.
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1418  - Mittwoch, 26. August 1418
Ulrich Kluser kauft Güter des Fraumünsters

Ulrich Kluser von Spiringen kauft die dem Fraumünster in Zürich zugehörenden Liegenschaften „Gebreiten und Glattenlehn" im Schächental.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 155.
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1423  - Freitag, 20. Juni 1423
Das Fraumünster weigert sich Kosten für Kirchendach zu übernehmen

Da sich Äbtissin Anastasia von Hohenklingen und ihr Kapitel weigern, das dringend notwendig gewordene Neudecken des Kirchendachs zu finanzieren, wenden sich die Altdorfer Kirchgenossen an Bürgermeister und Rat von Zürich.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 59; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 31.
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1423  - Samstag, 12. Juli 1423
Zürcher Richterspruch wegen Altdorfer Kirchendach

Bürgermeister und Rat von Zürich bestätigen die Unterhaltspflicht des Fraumünsters am Dach der Pfarrkirche in Altdorf.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 59.
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1525  - Sonntag, 8. Februar 1525
Zürcher Verzicht auf Präsentation des Pfarrherrns

Bürgermeister und Rat von Zürich als Inhaber der Fraumünstergerechtigkeiten verzichten auf Bitten der Urner auf die Lehenspflicht der Pfarrei Altdorf und das Präsentationsrecht für den Pfarrherrn.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Bd. I.I., S. 56.
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KLÖSTERLICHE GRUNDHERRSCHAFTEN

Grundherrschaft in Uri
Fraumünsterabtei Zürich
Kloster Disentis
Kloster Engelberg
Kloster Frauental
Kloster Kappel
Kloster Rathausen
Kloster Wettingen

FRÜHMITTELALTER

Übersicht
Grafschaften, Adelige
Meierämter
Ereignisse
Personen
Gebäude
Gegenstände

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 18.02.2021