GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Frühzeit Römer und Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Personen des Früh- und Hochmittelalters

Ludwig II. der Deutsche
0806-0876

Ludwig wurde um 806 als Sohn von König Ludwig dem Frommen geboren (Karolinger). 817 wurde er von diesem als Unterkönig von Bayern eingesetzt, das er ab 826 selbstständig regierte. Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit seinem Vater und seinen Brüdern erhielt Ludwig 843 im Vertrag von Verdun das ostfränkische Reich. Er regierte dieses bis 876. Seine Versuche, 858/59 das westfränkische Reich seines Halbbruders Karl der Kahle zu erobern, blieben erfolglos. Um das Kaisertum und Italien bemühte er sich vergeblich. 853 gründete er die Fraumünsterabtei Zürich, indem er ein bereits bestehendes kleines Kloster an seine älteste Tochter Hildegard überschrieb. Die Schenkung war mit beträchtlichem Landbesitz im Urnerland verbunden.
Unter seiner Regierung und der seiner Brüder Karl im Westfrankenreich und Lothar I. im so genannten Mittelreich begann der Zerfall des fränkischen Grossreiches, der letztlich die Voraussetzung für die Entstehung der späteren Nationalstaaten Deutschland, Frankreich und Italien war. Ludwig starb 876 in Frankfurt am Main.

Literatur: www.wikipedia.de  

EREIGNISSE IM DETAIL

853  / Montag, 21. Juli 0853   
König Ludwig der Deutsche schenkt das Urnerland dem Fraumünster Zürich
König Ludwig der Deutsche beschenkt das Kloster, in welchem die Gebeine der Heiligen Felix und Regula ruhen, mit seinem Hof in Zürich. Dazu gehört auch das Reichsgut in Uri (pagellus Uroniae). Ludwig der Deutsche überträgt das reich und königlich ausgestattete Kloster seiner Tochter Hildegard und beauftragt sie mit der Leitung der Abtei.
Zum Reichsgut in Uri zählen Kirchen, Häuser und übrige Gebäuden, mit Leibeigenen beiderlei Geschlechts und unterschiedlichen Alters, mit bebautem und unbebautem Land, mit Wäldern, Wiesen und Weiden, mit Gewässern und ihren Läufen, mit Zugängen und Ausgängen, mit Erworbenem und noch zu Erwerbendem, mit allen Zinsen und verschiedenen Abgaben. Schliesslich verbot er dem öffentlichen Richter dem Grafen und jeglicher Gewalt, in Uri oder in allen Uri betreffenden Angelegenheiten Freie und Knechte zu belästigen durch Forderung von Bürgen oder Erhebung von Bussen und Banngeld, oder ihnen irgendwelche Gewalt anzutun. Alles soll unter des Königs Schutz und Schirm mit den daselbst bestimmten Vögten auf immer verbleiben.

Quellenwerk Zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Urkunden I/1, Aarau 1933, S. 11 f. Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 47 f.; Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 99.
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857  / Sonntag, 13. Mai 0857   
Kapellen in Bürglen und Silenen werden an Leutpriester verschenkt
König Ludwig der Deutsche verleiht in Villa Porta (I) aus Liebe zu seiner verstorbenen Tochter Hildegard ihrem Priester Berold, der ihr zu ihren Lebzeiten treu gedient hat, die innerhalb seines Reiches gelegene, zu dem Kloster der Heiligen Felix und Regula gehörige Besitzungen auf Lebenszeit, nämlich die Kapelle St. Peter in Zürich und die Kapellen in Bürglen («Burgilla») und Silenen («Silana») mit Leibeigenen, Zehnten, bebautem und unbebautem Land. Der Priester möge für den König und dessen Gattin und ihre Nachkommenschaft hierfür beten. Nach seinem Tode sollen die Kapellen mit allem Zugehör an das Kloster zurückfallen.
Quellenwerk Zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Urkunden I/1, Aarau 1933, S. 12 f. Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 47 f.
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FRÜH- UND HOCHMITTELALTER

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 4.1.2016