Begriffe des Frühmittelalters in Uri
Gotteshausleute
Schon 853 wurden dem Fraumünster Eigenleute geschenkt. Sie gehörten ursprünglich wohl alemannischen Adeligen. Zu ihnen gesellten sich bald jene, die aus freiem Willen und um des Seelenheiles willen ihre Güter dem Kloster schenkten und sich in die Gemeinschaft der Gotteshausleute begaben. Die Zinsabgaben blieben meist die gleichen. Der Ertrag dauerhafter und fleissiger Arbeit kam so den Bauern zugute, was zu Initiative und Selbständigkeit anspornte. Um die Heimwesen in Familienbesitz zu behalten, wurden die Lehen erblich. Das Fraumünster gewährte seinen Leuten auch einen immer besseren Rechtsstand, sie waren im 13. Jahrhundert weitgehend frei und genossen eine fast vollständige Freizügigkeit, durften frei über ihre Güter verfügen, konnten kaufen und verkaufen, schenken, Verträge abschliessen, vor Gericht stehen, Testamente machen.
Viele Hörige anderer Herrschaften strebten darnach, Gotteshausleute zu werden. Als Gotteshausleute stand ihnen nicht nur im Dienste der Abtei, sondern auch in den politischen Ämtern des Landes offen. Die Lehensgüter der Abtei waren sehr begehrt. Wurde eines frei, fanden sich viele neue Bewerber, und das Kloster konnte seine Bedingungen leicht durchsetzen.
Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 107 ff.
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EREIGNISSE IM DETAIL
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FRÜH- UND HOCHMITTELALTER
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