GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Frühzeit Römer und Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Begriffe des Frühmittelalters in Uri

Verkehrssicherheit

Im Mittelalter stellte die Verkehrssicherheit ein Problem dar. Einerseits wurden die Reisenden beraubt, andererseits wurden auf Kosten der Reisenden und Säumerkolonnen Feindseligkeiten benachbarter Talschaften wie etwa Fehderechtliche Rachezüge ausgetragen. In Zeiten politischer Spannungen oder von Krieg dienten Wirtschaftsblockaden und Strassensperren als Erpressungsmittel. Eine andere Form von Bedrohung und Rechtsunsicherheit war die unrechtmässig erhöhten Forderungen durch Zöllner oder Sust- und Waagmeister. Sichere Strassen und Wege waren jedoch eine Voraussetzung für Handel und Verkehr. Die Gewährleistung von Friede, Recht und Ordnung für Reisende, Kaufleute und Saumkolonnen war ein Bedürfnis. Daran interessiert waren all jene, welche die Strasse selber benützten, oder denen aus dem Verkehr Vorteile erwuchsen. Zu ihnen zählten Pilger, Boten, Kaufleute, Säumer, strassenunterhaltspflichtige Gemeinden, Zollinhaber sowie das auf den Güteraustausch angewiesene Volk. Die Sicherheit des Gotthardpasses war deshalb häufiger Gegenstand von Rechtsgeschäften. Der überregionale Gotthardverkehr verlangte nach grenzüberschreitenden Gesetzen und Abmachungen. Uri wuchs dadurch politisch und rechtlich in ein vielfältiges Beziehungsnetz hinein.
König Rudolf I. und sein Sohn König Albrecht verfolgten eine Politik des sicheren Geleitrechts. Vor allem die italienischen Kaufleute waren an einer zusätzlichen Handelsroute nach Norden sehr interessiert, da der alte Weg durch Frankreich wegen des Krieges zwischen England und Frankreich unsicher geworden war.
Literatur: Stadler-Planzer Hans, Geschichte des Landes Uri, Bd. 1, S. 181 f.

EREIGNISSE IM DETAIL

1283  / Montag, 29. März 1283   
Manifest König Rudolfs an italienische Kaufleute
König Rudolf I. lässt an die Kaufleute Italiens, der Romagna, Tusziens, Siziliens, Apuliens, Kalabriens, der Terra di Lavoro und sogar Sardiniens ein Manifest schreiben. Er ruft diese darin auf, bei ihren Fahrten nach den Messen Frankreichs, der Champagne und Flanderns sich des Passes (Gotthard) zu bedienen. Er teilt ihnen mit, dass er von den Strassenräubereien gehört habe. Nun wolle er für sie den Verkehr sicher machen. Er habe alle Edlen, welche vom Reiche das Geleitsrecht von den Bergen Lothringens bis zu den Alpen zu Lehen haben (Freiherren von Rothenburg, die Grafen von Froburg und Homberg, der Bischof von Basel, der Graf von Pfirt und der Abt von Murbach), vor sich gerufen und mit ihnen angeordnet, dass jeder den Kaufleuten nach Bezahlung des Zolls ein sicheres Geleit gewähre und ihnen nach einem allfälligen Überfall zur völligen Rückerstattung des Geraubten verpflichtet sei. Seine Geleitsherren hätten sich ihm dafür verbürgt. Deshalb wünsche er, dass alle diese Strasse benützen und in ihn volles Vertrauen haben.
Schulte Aloys, Geschichte des mittelalterlichen Handels und Verkehrs zwischen Westdeutschland und Italien, Band 1, S. 185 f.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 4.1.2018