GESCHICHTE

Allgemeines Geschichtsforschung

ZEITGESCHICHTE

Zeitraum Frühzeit Römer und Alemannen Früh- und Hochmittelalter Tells Legende Spätmittelalter Altes Uri Helvetik Mediation 1813 - 1848/50 1850 - 1888 1888 - heute

Deutsche Könige mit Beziehungen zu Uri

Heinrich IV.

1050 - 1106
Salier

Königreich: Herzog von Bayern 1053/54 und 1077–1096, Römischer König ab 1053, Römischer Kaiser (1084–1106), 1056–62 Regentin Agnes von Poitou, 1062–65 Reichsverweser Anno II., 1063–65 Reichsverweser Adalbert von Bremen
Königszeit: 1056-1106

Heinrich IV. stammte aus der Familie der Salier. Er war der älteste Sohn des Kaisers Heinrich III. und der Kaiserin Agnes. Ab 1053 war er Mitkönig, ab 1056 römisch-deutscher König und von 1084 bis zu seiner durch seinen Sohn Heinrich V. erzwungenen Abdankung am 31. Dezember 1105 Kaiser. Heinrich war der letzte König, der als Minderjähriger auf den Thron kam. Die Legitimation seiner Herrschaft sah er, wie sein Vater, vor allem im Gottesgnadentum begründet. Als Heinrich volljährig geworden war, versuchte er den Einfluss der Fürsten zurückzudrängen und die königlichen Herrschaftsrechte zu stärken. Er stützte sich dabei auch auf die Reichsministerialität, die sich zu einer neuen Funktionselite entwickelte. Es kam zu Auseinandersetzungen mit dem aufstrebenden Reformpapsttum um das Verhältnis zwischen geistlicher (sacerdotium) und weltlicher (regnum) Macht. Sie kulminierten im sogenannten Investiturstreit und führten 1076 zu Absetzung und Exkommunikation des Saliers durch Papst Gregor VII. Der Gang nach Canossa 1077, wo sich der König unterwarf und vom Bann gelöst wurde, war der Höhepunkt der Auseinandersetzung mit dem Papsttum. Als Reaktion auf die zunehmende Unzufriedenheit der Grossen mit der Herrschaft Heinrichs wurden auf Fürstentagen die Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden (1077–1080) und Hermann von Salm (1081–1088) gewählt. Heinrich IV. starb am 7. August 1106 in Lüttich

EREIGNISSE IM DETAIL

1063  / Mittwoch, 6. Mai 1063
Entscheid im Grenzstreit zwischen Uri und Glarus
Herzog Rudolf von Schwaben entscheidet im Auftrag von König Heinrich IV. einen vor diesen gebrachten Streit zwischen den Landleuten von Uri und Glarus. Erstere behaupten, das von König Ludwig der Abtei St. Felix und Regula zugeteilte Gebiet sei durch die Glarner gewalttätig besetzt worden, während diese die Urner beschuldigen, unrechtmässig die Grenzen des Gebietes von Säckingen überschritten zu haben. Der Herzog setzt unter Zuziehung der Grafen Burkhard, Kuno von Wülflingen und Arnold von Lenzburg und mit Rat weiser Leute aus beiden Ländern die Grenze zwischen den beiden Ländern fest.
Quellen / Literatur: Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft I.1 Nr. 83, S. 40 f
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 01.01.2023