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Begriffe des Urner Brauwesens

Bierpressionen, Beanstandungen

1885 zeigte der Bericht der Sanitätspolizeikommission über den Befund der im Kanton im Gebrauch befindlichen Bierpressionen auf, dass dieselben mit wenigen Ausnahmen sehr mangelhaft gereinigt wurden, beziehungsweise wegen ihrer Konstruktion die erforderlich vollständige Reinigung nicht gestatten. Da die Anlagen nicht im Stande waren, ein reines und gesundes Bier zu liefern, sah der Regierungsrat sich veranlasst, um den Konsum gesundheitsschädlicher Getränke zu verhindern, den Gebrauch der Bierpressionen des Gänzlichen zu verbieten. Es wurden daher diejenigen, welche im Besitze solcher Pressionen waren, aufgefordert, bis zum 1. August dieselben ausser Gebrauch zu setzen und zu entfernen. Der Polizeikommission wurde der Auftrag erteilt, sich zu überzeugen, ob dieser Verordnung die nötige Nachachtung zu Teil wird.
Eine Anzahl Urner Wirte erhob gegen das regierungsrätliche Verbot der Bierpressionen zuhanden des Landrats einen Rekurs. Ein Jahr ergab die Kontrolle der Bierpressionen, dass 12 Bierpressionen sich in reinlichem Zustande befanden, 5 waren in nicht vollständig reinlichem Zustande sich befanden, und 6 in schmutzigem Zustande befanden. Das Ergebnis wurde namentlich im Amtsblatt aufgeführt. Letztere Wirtschaften wurden dem Strafrichter überwiesen und diejenigen aufgefordert, bis zur nächsten stattfindenden Revision die mangelhaften mechanischen Vorrichtungen nach Vorschrift umändern zu lassen. Bierpressionen mit Kohlensäure fielen nicht unter das Verbot. Die Beanstandungen waren dann nurmehr vereinzelt und die Frist des Verbots durch den Landrat wurde mehrmals verlängert.
1890 wurden alle Bierpressionen in Ordnung befunden. 1892 wurde der Untersuch der Bierpressionen in 67 Wirtschaften für reinlich befunden, während in neun anderen Wirtschaften selbst bei der Nachinspektion der Zustand der Bierpressionen zu ernsten Aussetzungen Anlass bot.
Das eidgenössische Departement des Innern erklärte sich sodann zu der vorgeschlagenen Fristverlängerung von 3 Monaten (bis 31. September) für Umänderung der Bierausschankeinrichtungen gemäss Vorschrift des Lebensmittelgesetzes bereit.

EREIGNISSE

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WEITERE BEGRIFFE

Der Wirtschaftsname «Gambrinus» > Ansicht
Bierflaschen mit Flaschenpfand > Ansicht
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Importbier, Bierkartell > Ansicht

 
EHEMALIGE BRAUEREIEN

Urner Biergeschichte

Bierbrauerei Höfli
Bierbrauerei Aschwanden
Bierbrauerei Schützengarten
Bierbrauerei Reiser

Bierbrauerei in Amsteg
Bierbrauerei in Göschenen

URNER BIER

Brauerei Stiär Biär, Altdorf

Kleinbrauerei Anderthaler, Isenthal
Kleinbrauerei Bieruri, Erstfeld
Kleinbrauerei Boge, Altdorf
Eggbärgler Brauerei, Altdorf
Brutus Brew, Altdorf

 

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 27.05.2024