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Die Digitalisierung in Uri



Im Urnerland begannen Mitte der 1960er-Jahre einige Firmen die Möglichkeiten der neuen Rechenmaschinen zu nützen. So stand die erste Computeranlage bei der Firma Dätwyler in Altdorf. Die Eidgenössische Munitionsfabrik Altdorf (MFA) erledigte das Rechnungswesen über das elektronische Rechenzentrum der Bundesverwaltung. Für die Daten der Produktion hingegen war sie mit der Anlage der Dätwyler AG verbunden.

Im Oktober 1969 wurde im Landrat eine Interpellation betreffend Organisation und Rationalisierung der Staatsverwaltung eingereicht. In der Folge wurde für die Finanzverwaltung die Anschaffung eines Buchungsapparates beschlossen. Bei der Steuerverwaltung sollte hingegen eine kleine Datenverarbeitungsanlage angeschafft werden, welche in der Lage war, die Arbeiten der Steuerverwaltung, der Ausgleichskasse und der Motorfahrzeugkontrolle zu übernehmen. Bei der Steuerverwaltung galt es insbesondere die Steuerperioden zu berücksichtigen, da die eidgenössische Wehrsteuer für die Periode 1971/72 bereits maschinell veranlagt und eingezogen werden sollte. Ende 1970 beschloss der Urner Regierungsrat eine Computeranlage NCR 500 anzuschaffen.

(Fortsetzung folgt)


Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Die Geschichte der EDV in der Kantonalen Verwal-tung, Teil 1; in: UW 21, 16.3.2019, S. 14; UZ, 16.3.2019, S. 24. Foto: Die ersten beiden Generationen des NCR 500: Die Zentraleinheit des Rechners befindet sich hinten an der Wand. Davor steht die Eingabestation mit Tastatur. Anfänglich wurden die Adressen auf Karten mit Magnetstreifen eingegeben. Der Magnetkartenleser befindet sich rechts neben dem Stuhl. Die Magnetkarten wurden später durch Magnetplatten ersetzt. Das entsprechende Gerät (Magnetplattenstation) befindet sich links unter dem Fenster. Rechts daneben steht der Zeilendrucker. Die Aufnahme entstand während der Wartung durch den NCR-Monteur im Greinerhaus. Die Zentraleinheit ist geöffnet und darauf befindet sich der Montagekoffer.

EREIGNISSE

1969  / Mittwoch, 15. Oktober 1969
Anfrage betreffend Notwendigkeit eines Computers für die Staatsverwaltung
Vom Bürgler Landrat Josef Schuler (1907-1985) sowie von 15 mitunterzeichnenden Landräten wird eine Interpellation betreffend Organisation und Rationalisierung der Staatsverwaltung eingereicht. Dem Regierungsrat wird darin die Frage gestellt, ob dieser nicht auch der Ansicht sei, dass eine rationelle Organisation der Staatsverwaltung auch mit Rücksicht auf das kommende Verwaltungsgebäude notwendig sei und ob diesbezüglich bereits Studien im Gange seien. Es wird zudem angefragt, ob der Regierungsrat die Anschaffung eines Computers als notwendig oder zweckdienlich erachte und ob dieses Gerät in der Staatsverwaltung ausgelastet wäre oder auch den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden kann.
Quellen / Literatur: Interpellation betreffend Organisation und Rationalisierung der Staatsverwaltung vom 15.10.1969.
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1970  / Montag, 28. Dezember 1970
Der erste Computer in der Kantonalen Verwaltung
Am Tage der Unschuldigen Kindlein beschliesst der Regierungsrat die Anschaffung eines NCR 500. Die neue Anlage soll bei der Steuerverwaltung untergebracht werden und für diesen Zweck ein Raum im Winterberg-Gebäude renoviert werden.
Quellen / Literatur: RRB Nr. 1909 vom 28.12.1970.
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1970  / Montag, 28. Dezember 1970
Für die Finanzdirektion genügt noch ein Buchungsapparat
Der Regierungsrat hält in der Antwort auf eine Landrätliche Interpellation betreffend Rationalisierung der Staatsverwaltung fest, dass der Kanton Uri sich seit Jahren mit dem Problem der Anschaffung einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage befasse – dies auch im Zusammenhang mit dem Bau eines Verwaltungsgebäudes und damit einer Zentralisierung der Verwaltungstätigkeit. Der Aufgabenbereich habe sich einerseits auf allen Gebieten vergrössert und sei anderseits wesentlich komplexer geworden. Die Personalbeschaffung stosse immer auf grössere Schwierigkeiten, was bewirke, dass die dem Kanton gesetzlich überbundenen Aufgaben mit dem bestehenden Personal teilweise kaum mehr fristgemäss durchgeführt werden könnten. Zudem sei es nicht möglich gewesen, die Sache eingehend zu studieren, da personell in der Verwaltung niemand in der Lage war, die erforderlichen Untersuchungen und Abklärungen vorzunehmen. Untersuchungen bei der der Finanzverwaltung ergaben, dass ihre Aufgaben keine Datenverarbeitungsprobleme darstellen würden, sondern dies auf der Ebene der elektronischen Buchungsmaschine gelöst werden könnte. Der Regierungsrat wie auch der Landrat bewilligen in der Folge die Anschaffung eines Computers NCR 400.
Quellen / Literatur: RRB Nr. 1909 vom 28.12.1970; Gisler-Jauch Rolf, Die Geschichte der EDV in der Kantonalen Verwaltung, Teil 1; in: UW 21, 16.3.2019, S. 14; UZ, 16.3.2019, S. 24.
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DIGITALE THEMEN

1600-1950 / Von den Computisten bis zu den ersten Rechnern
1970-1971 / Der erste Computer der kantonalen Verwaltung

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.3.2019