Begriffe des Urner Brauwesens
Bierpreis
Der Becher Bier (3 dl) kostete in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in der Regel 10 Rappen an. Das Bier aus dem «Schützengarten» wurde der Liter gar für 15 Rappen angeboten.
1916 liess der Wirteverein Uri im Amtsblatt mitteilen, dass der Schweizerische Bierbrauerverein beschlossen habe, auf das Bier eine bedeutende Preiserhöhung eintreten zu lassen und der Wirteverein infolgedessen genötigt sei, ebenfalls einen Aufschlag vorzunehmen. Der Becher offenes Bier (3 dl) kostete neu 20 Rappen, der Halbliter 25 Rappen.
Das Flaschenbier per 6/10 Fl. Hatte den Preis von 40-45 Cts. Um den Wünschen der Wirte und «weitern Kreisen des biertrinkenden Publikums» möglichst gerecht zu werden, hat der Schweizerische Bierbrauer-Verein beschlossen, trotz der enorm gesteigerten und ständig steigenden Erstellungs- und Betriebskosten «ein bedeutendes Opfer» zu bringen. Der Ausschankpreis in der Wirtschaft wurde reduziert, lag jedoch über den in Uri vereinbarten Preisen.
Der Preis für das 3 dl-Glas sollte 25 Cts. kosten, das 5 dl-Glas 35 Cts., und die 6 dl-Flasche 50 Cts. Dazu das Flaschenpfand von 10 Cts. Höhere Detailpreise waren zulässig, wo besondere Verhältnisse es erforderten. Der Abschlag sollte sofort in Kraft treten.
|
EREIGNISSE
Donnerstag, 8. Dezember 1887
Der Becher Bier für 10 Rappen
Die Bierbrauerei St. Gotthard in Göschenen bietet 3 Deziliter Bier zu 10 Rappen an.
Abl UR Nr. 49, 08.12.1887, S. 542.
-------------------------
|
Donnerstag, 12. Juli 1917
Bierpreisabschlag
Um den Wünschen der Wirte und «weitern Kreisen des biertrinkenden Publikums» möglichst gerecht zu werden, hat der Schweizerische Bierbrauer-Verein beschlossen, trotz der enorm gesteigerten und ständig steigenden Erstellungs- und Betriebskosten «ein bedeutendes Opfer» zu bringen. Dadurch wird es möglich, die Ausschankpreise in der Wirtschaft wie folgt zu reduzieren:
Das 3 dl. Glas 25 Cts., das 4 dl. Glas 30 Cts., das 5 dl. Glas 35 Cts., die 6 dl. Flasche 50 Cts.
Im Verkauf an Private und über die Gasse kostet die 6 dl. Flasche 40 Cts., dazu das Flaschenpfand von 10 Cts. Höhere Detailpreise sind zulässig, wo besondere Verhältnisse es erfordern. Der Abschlag tritt sofort in Kraft.
Abl UR Nr. 28, 12.07.1917, S. 079.
-------------------------
|
WEITERE BEGRIFFE
|
EHEMALIGE BRAUEREIEN
URNER BIER
|