Begriffe des Urner Brauwesens
Bierflaschen mit Flaschenpfand
1912 wurde von den Brauereien das Flaschenpfand eingeführt. Da mit leeren Bierflaschen vielfach Unfug getrieben wurde und die Anschaffungskosten für den Ersatz der Unmenge fehlender Flaschen gross war, führten Bierbrauereien, ihre Depositäre, Bierimporteure das Flaschenpfand für Bierflaschen ein. Demnach wurde auf den ausgehenden Bierflaschen ein Pfand von 10 Rappen pro Flasche jeder Grösse erhoben. Die Rückgabe der leeren Flaschen wurde das Pfand von derjenigen Verkaufsstelle, welche die Pfandbehafteten Flaschen abgab, zu dem gleichen Ansatz zurückerstattet. Die auf der Bierflasche gekennzeichnete Firma blieb nach wie vor Eigentümerin ihrer Bierflaschen. Urner Brauereien wurden keine mehr aufgeführt.
1918 wurden die 5 dl- und 10-dl-Flaschen aus dem Verkehr gezogen. Sie wurden seither für den Bierverkauf nicht mehr verwendet. Die Rücknahme von solchen Flaschen seitens der in die Innerschweiz liefernden Bierbrauereien hatte aufgehört. Das Flaschenpfand wurden für dieselben nicht mehr zurückvergütet.
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