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Fronfastentage



Fronfasten waren vierteljährliche Fastenzeiten (Quatemberfasten). Sie traten am Mittwoch, Freitag und Samstag der vorösterlichen Fastenwoche, der Pfingstwoche, der dritten Woche im September sowie der dritten Adventswoche ein. Die Kirche schrieb in der jeweiligen Quatemberwoche mittwochs, freitags und samstags das Fasten vor. Bemerkenswert war, dass das Volk den Donnerstag der jeweiligen Fronfastenwoche oft nicht vom Fasten ausliess. Das mochte sich damit begründen, dass der Freitag ohnehin Fasttag war, so dass es dann vier Tage hintereinander kein Fleisch zu essen gab. Das war in den meisten Fällen nicht schlimm, weil es in den damaligen einfachen Verhältnissen viele Familien gab, bei denen nur sonntags Fleisch auf den Teller kam.

Die Fronfasten hatten einen sehr hohen Stellenwert. Es wurde äusserst streng auf deren Einhaltung geachtet. Sie begannen jeweils am Mittwoch nach dem Aschenmittwoch, nach Pfingsten, nach Kreuzerhöhung (14. September) und nach dem Tag der heiligen Luzia (13. Dezember). Der Beginn der Fronfasten war in den alten «Brattigen» (Hauskalendern) wie die Sonn- und Feiertage rotgedruckt vermerkt.

Aus Volkssicht lag das Schwergewicht auf der Fronfastenwoche nach dem Luziatag, im Advent, in jener Zeit also, da es der Wintersonnenwende entgegenging und die Geister grosse Freiheit hatten. Sprach das Volk von den Fonfastennächten, meinte es in der Regel die Nächte nach dem Luziatag. Die Nacht vor dem Mittwoch nach dem Luziatag war in gewissen Regionen der Schweiz als Stäggelenacht bekannt.

Die Fronfasten waren an vielen Orten Termine für Amtshandlungen und sich vierteljährlich wiederholende Verrichtungen. In vielen Häusern war es Brauch, an Fronfasten die Zimmer auszubräuken. Leute, die während den Fronfasten geboren waren, nannte man Fronfastenkinder. Ihnen sagte das Volk nach, dass sie Geister sähen oder mehr konnten; Fronfastenkinder fühlten die Armen Seelen. Das Volk meinte auch, dass die Fronfastentage gut für die Erlösung der Armen Seelen waren.

Die Fronfasten galten als besonders gefährlich. In diesen Tagen waren die Geister am unruhigsten und aufsässigsten. Hexen ergaben sich dem Teufel. Sie fuhren zum Tanz, hoppelten als gespenstische Hasen herum und zauberten denjenigen Krankheiten an, die nach dem Einnachten noch unterwegs waren. Diese Begegnungen blieben in der Regel ohne Folgen. In Gefahr war der Mensch erst dann, wenn die Gestalten dem Vorübergehenden den Weg versperrten, ihn anredeten, ansprangen, auf ihm ritten oder mit ihm rangen. Dann wurde er krank. Die Symptome waren gewöhnlich Fieber und geschwollene Köpfe. Entstand daraus ein Siechtum, das über Wochen oder Monate anhielt, war der Kampf verloren und der Tod nahte.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 195 ff. Literatur: www.kurtlussi.ch (2016); Iten Karl, Stadler Emil; Zeitungsserie «Rings um ds Ürner Chuchigänterli», in: GP Nr. 18, 2.5.1970.
Fotos: Bäume im Huon, Altdorf (Rolf Gisler Jauch, 2019/20).

Mittwoch, 22. Mai 2024
Zweite Fronfasten
Mittwoch 1/2 Woche nach Pfingsten
Fastentag
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Mittwoch, 18. September 2024
Dritte Fronfasten
Mittwoch zwischen dem 15. und 21. September
Fastentag
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Mittwoch, 18. Dezember 2024
Vierte Fronfasten
Mittwoch zwischen dem 14. und 20. Dezember
Fastentag
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Mittwoch, 5. März 2025
Erste Fronfasten
Mittwoch 5 1/2 Wochen vor Ostern
Fastentag
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FRONFASTEN IM VOLKSGLAUBEN

Ds altä Mittwuch
Fronfasten waren vierteljährliche Fastenzeiten (Quatemberfasten). Z’ altä Mittwuch hiessen die vier Mittwoch-Tage der vorösterlichen Fastenwoche, der Pfingstwoche, der dritten Woche im September sowie der dritten Adventswoche, Wer z’ altä Mittwuch geboren wurde (Mensch und Tier), besass unerklärliche Fähigkeiten. Z’ altä Mittwuch waren bestimmte Tätigkeiten verpöhnt (z. B die Jagd, der Kiltgang).

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 650 f. Literatur:

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Ds altä Tagä
Die drei letzten Tage des Jahres (oder einer jeden Fronfastenwoche) hiessen im Urnerland die alten Tage (siehe die unterschiedlichen Aussagen in den folgenden Sagen). Wer z' altä Tagä oder z' altä Wuchä (in der letzten Woche des Jahres) geboren wurde, sah die Armen Seelen und konnte die Todfälle voraussagen.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 652 f.

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Ds altä Wuchä
Die letzte Woche des Jahres (oder einer jeden Fronfastenzeit) hiess z’ altä Wuchä (siehe die unterschiedlichen Aussagen in den folgenden Sagen). Wer z' altä Wuchä geboren wurde, sah die Armen Seelen und konnte die Todfälle voraussagen.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 653 f.

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Fronfastenkinder
Kindern, die an Fronfastentagen geboren wurden, wie übrigens auch Karfreitagskindern, sagte man die beschwerliche Gabe des sogenannten zweiten Gesichts nach, d. h. sie sahen Unglücke und Todesfälle visionsartig vorher. Der alte Volksglaube wollte auch wissen, dass Karfreitagskinder nicht alt wurden.

Autor: Bär-Vetsch Walter, Aus einer anderen Welt, S. 197 f7. Literatur: Imfeld Karl, Volksbräuche und Volkskultur in Obwalden, S. 89.

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FRONFASTEN IN DER URNER SAGE

Keine Jagd an Fronfasten
«Z'altä Tagg, d. h. an einem Mittwoch, Freitag oder Samstag in einer der Fronfastenwochen, das het's eisster g'heissä, sell-mä nitt mit d'r Bixä gah.»
Müller Josef, Sagen aus Uri, Sage 722.
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EREIGNISSE AN FRONFASTEN

Sonntag, 19. Dezember 1677
Versammlung der Metzger und Gerber
Die Bruderschaft der Metzger und Gerber hält zu Altdorf, nach ergangenem Fronfastenbot, ihre Versammlung und wählt Meister Hans Martin Bräm, den Rotgerwer, zum neuen Stubenvogt.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 174.

Mittwoch, 14. Juni 1797
Fronfasten-Landrat nimmt Wahlen vor
Der Fronfasten-Landrat wählt an Stelle von Ratsherr Herger als Fleischschätzer Ratsherr von Rechberg zu Altdorf, Meister Josef Schillig, Vieharzt, als Pferdeschätzer, und Michael Gisler zu Unterschächen als Zoller „über die Märcht". Waisenvogt Zwyssig von Flüelen und Peter Walker im Ried werden Strassenmeister.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 154.

Mittwoch, 22. Februar 1804
Landräte haben in Amtskleidung zu den Sessionen zu erscheinen
Der Fronfasten-Landrat verordnet, dass die Herren Räte wiederum in ehemaliger Staatskleidung mit schwarzem Mantel und weissem Kragen erscheinen sollen.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 9.

Mittwoch, 17. Mai 1815
Einrichtung eines Warnfeuers auf Seelisberg
Der Schwör- und Fronfastenlandrat gibt dem Säckeimeister den Auftrag zur Aufstellung eines Wachtfeuers in Seelisberg und einer ständigen Wache in Flüelen, welche von ihrer Beobachtung der Regierung sofort Bericht zu geben hat.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 140.

 
Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Impressum / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 01.01.2020