1519
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Wolfsjagd in Ursern
In Ursern wird eine ausgedehnte Wolfsjagd veranstaltet, für die 20 Gulden ausgegeben werden.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 33.
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1531
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Ein Bär wird erlegt
Der Gerung zu Steg erhält 3 Gulden für einen in Ursern erlegten Bären.
Schaller-Donauer Alfred, Chronik der Naturereignisse im Urnerland 1000 – 1800, S. 34.
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1616
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Schussgeld auf Bären wird erhöht
Das Schussgeld für Bären wird von 20 auf 100 Guldenerhöht.
Gasser Helmi, Kunstdenkmäler Seegemeinden Bd II S. 206.
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1706
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Dienstag, 11. Mai 1706
Auf dem Urnerboden wird ein Bär geschossen
150 Urner und 300 Glarner jagen einen Bären in einem Wald gegen Glarus hin. Den ersten Schuss gibt Johann Jakob Gisler aus dem Schächental, und mit zehn weitern Schüssen wird der Bär erlegt. Das getötete Tier wird dem Landammann Püntener verehrt, nachdem es in Altdorf auf einem Wagen und in Begleitung von 150 Jägern herumgeführt worden ist.
Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein 1906-1956; S. 11.
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1722
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Im Reusstal wird ein Bär geschossen
Im Reusstal wird ein Bär geschossen, auf welchen Johann Zgraggen den ersten Schuss getan hat.
Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein, S. 10.
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1770
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Im Isental wird ein Wolf erlegt
Dem Jäger Balz Jauch wird für einen im Isenthal erlegten Wolf eine Abschussprämie ausbezahlt.
www.urikon.ch
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1774
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In Silenen wird ein Bär geschossen
In Silenen wird ein Bär gejagt und erlegt. Er wird von einer grösseren Zahl von Jägern auf einem Wagen von Amsteg nach Altdorf geführt und dem regierenden Landammann und Landesfähnlich Karl Franz Müller zum Geschenk gemacht.
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1784
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Samstag, 29. Mai 1784
Entlöhnung für Bärenjagd
Landessäckelmeister Jost Anton Müller zahlt an sechs Heckenschützen 14 Gulden und 10 Schilling, dass sie auf Befehl einem Bären nachgespürt haben.
Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein, S. 10.
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1797
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Samstag, 21. Januar 1797
Lawine auf Heidmannegg fordert zwei Menschenleben
Bei Heidmanegg geraten drei Männer auf der Jagd auf Gemsen und Pernissen (Schneehühner) in eine Lawine. Zwei Jäger werden getötet, darunter Josef Gisler vom Schwandenberg in Unterschächen, der damals angeblich grösste Mann in Uri. Der dritte bricht sich einen Fuss. Kriechend muss er sich sechs Stunden fortbewegen, bis ihm ein Mann helfen kann, der zufälligerweise in eine Alp gegangen ist.
Aus dem Jahrzeitbuch von Spiringen, in: HNBl 1915.
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1811
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Mittwoch, 3. April 1811
Erfolglose Wolfsjagd
Nachdem man auf einen verspürten Wolf mehrere Jagden und Treibe abgehalten hat, findet unter Anführung von Ratsherr Anton Marty die Hauptjagd statt. Das Raubwild kann jedoch nicht erlegt werden.
UW 27/1945.
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1820
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Montag, 29. Mai 1820
In Isenthal wird ein Bär erlegt
Kirchenvogt Karl Josef Infanger, Säger in Isenthal, erlegt gleich hinter dem Dorf einen Bären von drei Zentnern Gewicht. Es wird berichtet, der Bär habe im Schatten einer Tanne am Fusse des nahen Horn geruht und sei von einem Knaben entdeckt worden, der ihn für den „Flüehlerteufel“ gehalten habe, eine Art Gespenst, mit dem die Kinder geschreckt wurden. Der Knabe lief ins Dorf, schlug Lärm, der alte Jäger griff zur Waffe und erlegte den Bären dann in der Nähe des kleinen Wasserfalles an der Mündung des Kleintalbaches. Der Bär von grau-brauner Farbe hat im Unterkiefer eine alte Kugel, die im Knochen ganz eingenarbt ist.
Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein, S. 10.
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1820
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Mittwoch, 31. Mai 1820
Im Isenthal wird ein Bär erlegt - ein zweiter auf Surenen entkommt
Einige Isenthaler bringen einen 280 Pfund schweren Bären nach Altdorf, den sie ohne grosse Mühe im Kleintal aufgespürt und zu erlegen wussten. Der alte, aber immer noch treffsichere Schütze Karl Josef Infanger behält als Trophäe eine Vorder- und eine Hintertatze und hängt sie an einer Kette unter der Vorlaube der Säge auf. Den Schädel dieses Untiers sendet der Naturforscher Karl Franz Lusser dem Zürcher Gelehrten Dr. Schinz.Wenige Tage danach wird berichtet, dass ein anderer Bär in den Höhen von Surenen wahrgenommen wurde, der unter dem Schmalvieh einigen Schaden angerichtet hat. Es wird daher obrigkeitlich auf denselben eine Jagd verordnet, unter Anleitung von Ratsherr Franz Martin Schmid. Der Bär kann jedoch nicht erlegt werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 152.
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1824
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Ein Wolf wird in Ursern verjagt
Ein Wolf streift im Urserental umher und wird von den Talbewohnern verjagt.
www.urikon.ch
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1826
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Freitag, 4. August 1826
Zwei Bären im Etzlital geschossen
Johann Tresch im Dörfli zu Silenen hat mit Hilfe anderer im vorgehenden Monat (Juli) 2 Bären im Etzli geschossen, wofür ihm das laut Gesetz Bestimmte nämlich Gl. 50 von jedem bezahlt wird.
Wochenratsprotokoll vom 4. August 1826 StA UR; UW 31.3.1993.
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1853
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Freitag, 11. Februar 1853
Am Axen wird ein Wolf erlegt
Der 18-jährige Jäger und nachmalige Hauptmann Andreas Imhof schiesst in der Adamsrütti in Sisikon den letzten Wolf in Uri. Ihm wird hierfür eine Schussprämie von 50 Franken ausbezahlt. Eine Gratifikation über das gesetzliche Schussgeld hinaus wird vom Regierungsrat abgewiesen, da den Schützen bereits ein angemessenes Trinkgeld verabreicht wurde.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 136 (21.2.1853 wohl Auszahlung der Schussprämie); GP 18.11.1933; Abl UR 1853, S. 53.
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1856
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Mittwoch, 29. Oktober 1856
Ein Teil der Singvögel wird geschützt
Der Landrat erlässt die «Verordnung gegen schädliche Thiere und Vögel» und setzt für die Erlegung von gewissen Vögeln und Tieren Abschussprämien fest: Geier (5 Franken), Habicht und Sperber (je 1 Franken), Fischreiher (1 Franken), Kuckuck (50 Rappen), «Fleischraben» (50 Rappen), Elster (20 Rappen) sowie für den Rotgimpel (7 Rappen). Prämien sind auch für den Fischotter (4 Franken) und den Iltis (1 Franken).
Die Gebühr kann auf Vorweisung des toten Tieres beim Kantonssäckelamt bezogen werden. Die vorgewiesenen Tiere sind durch das Abschneiden eines Fusses zu bezeichnen. Die Tiere dürfen mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage auch zu verbotener Zeit geschossen werden.
Um hingegen dem Raupenschaden an Obst- und Feldbäumen entgegen zu wirken wird verordnet, dass es verboten ist, jede Art Meisen, Stelzen, Finken, Rothkehlchen, Rothschwänzchen («Rötheli») und kleinere Singvögel überhaupt auf jegliche Art zu fangen oder zu töten, im Frühjahr oder im Sommer ihre Nester zu zerstören und deren Eier oder Junge auszunehmen, bei einer Busse von 3 ½ - 10 Franken. Einzig im Oktober und November ist das Fangen und Schiessen der kleineren Singvögel erlaubt.
Abl UR 1856, S. 205 f.
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1858
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Dienstag, 20. Juli 1858
Ursern erhält Stutzer zur Wolfsjagd
Dem Bezirksammannamt Ursern werden auf Ansuchen hin 20 Stutzer aus dem Zeughaus übergegeben. Damit soll der im Tal seit längerer Zeit sich zeigende Wolf erlegt werden.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 1, S. 99; Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein 1906-1956; S. 18.
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1858
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Montag, 4. Oktober 1858
Nach der Jagd auf den Wolf sollen die Stutzer zurück ins Zeughaus
Vom Bezirksammannamt Ursern werden die 20 zur Erledigung eines Wolfes ausgeliehenen Stutzen wieder ins Zeughaus zurück. Damit verabschiedet sich Meister Isegrim für 150 Jahre aus dem Urnerland.
Gisler Friedrich, Urner Geschichtskalender, Bd. 2, S. 45.
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1859
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Montag, 11. April 1859
Hochwildjagd wird eingestellt
Der Landrat beschliesst, die Hochwildjagd innert den im Landbuch aufgeführten Grenzen auf sechs Jahre einzustellen.
Muheim Hans; 50 Jahre Urner Jägerverein 1906-1956; S. 18.
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1875
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Freitag, 17. September 1875
Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1876
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Mittwoch, 12. April 1876
Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1887
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Dienstag, 24. Mai 1887
Vollziehungsverordnung des Kantons Uri zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1904
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Dienstag, 24. Mai 1904
Staatliche Prämie für die Erlegung der Rabenkrähe
Der Landrat beschliesst für die Erlegung einer Rabenkrähe eine Prämie von 50 Rappen zu verabfolgen.
LB UR Band 6, S. 169.
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1904
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Freitag, 24. Juni 1904
Neues Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1905
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Dienstag, 18. April 1905
Vollziehungsverordnung des Bundes zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1905
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Dienstag, 8. August 1905
Vollziehungsverordnung des Kantons Uri zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1905
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Dienstag, 8. August 1905
Abschussprämien
In der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogleschutz werden die Abschussprämien festgelegt: Bär und Wolf 100 Franken; Luchs 25 Franken; Fischotter 20 Franken, Adler und Geier 10 Franken. Nebst Marder und Itlis reicht die Liste über Raub- und Singvögel bis zur diebischen Elster, für deren Abschuss noch 30 Rappen bezahlt werden.
LB UR Band 6, S. 266
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1906
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Sonntag, 26. August 1906
Urnerischer Jagd- und Wildschutzverein gegründet
19 Jäger- und Jagdfreunde gründen im "Schützengarten" in Altdorf den Urnerischen Jagd- und Wildschutzverein. Zweck des Vereins ist der Schutz und die Vermehrung des Jagdwildes sowie die Veredelung des frischen weidmännischen Geistes durch häufige Zusammenkünfte. Die Ironie des Schicksals will es indessen, dass der Start des neune Vereins nicht unter einem glücklichen Stern steht. Schon bei der ersten Hubertus-Jagd, die der Verein in den Schattdorfer Bergen veranstaltet, passiert ein ganz krasser Frevelfall.
UW 35, 1.9.1906; 50 Jahre Jägerverein, S. 32;
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1906
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Samstag, 15. Dezember 1906
Hubertus-Jagd des Urnerischen Jagd- und Wildschutzverein
Im Schattdorfer Schächenwald findet die erste Hubertus-Jagd des Urnerischen Jagd- und Wildschutzvereins statt. Die Strecke ist 5 Hasen, 1 Fuchs und 1 seltenes Reh. Dieses erlegte Tier gibt dann auch in Jägerkreisen noch viel zu reden.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein, S. 41 f.
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1907
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Zuviele Jäger
Für die Ausübung der Jagd werden im Jahre 1907 384 Patente ausgestellt. Obwohl die Zahl der Jäger in den letzten zwei Jahren um 73 Personen rückläufig war, wird die Zahl der Jäger im Verhältnis zum kleinen Wildbestand als viel zu gross beurteilt. Die wenigsten Nimrode seien auf ihre Rechnung gekommen. Die Zahl der Jäger habe sich nach Einführung der Patenttaxe noch erheblich vermehrt.
RSchB 1906/07, S. 42
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1907
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Dienstag, 2. Juli 1907
Jungen Geier gefangen
Auf der Alp Lauberg im Isenthal wird ein junger Geier in seinem Nest gefangen. Im "Urner Wochenblatt" wird bedauert, dass man "die alten Räuber des edlen Gewildes und der jungen Ziegen und Schafe nicht habhaft werden konnte."
UW 27, 6.7.1907
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1907
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Montag, 12. August 1907
Jagdpatent erst nach Berechtigung für Schussgeld gelöst
Der Jägerverein berichtet in einem Schreiben an Landammann und Polizeidirektor Josef Furrer, Silenen, von einem Fall von Jagdfrevel. Ein Jäger habe im August letzten Jahres auf der Höhe verschiedenes Wild geschossen und erst dann das Patent gelöst, als er das Schussgeld auf der Staatskassa holen konnte.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein; S. 16.
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1912
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Donnerstag, 26. September 1912
Der Grossteil der Schussgelder auf Raubwild werden aufgehoben
Der Landrat beschliesst den Grossteil der Schussgelder auf Raubwild aufzuheben. Schussprämien gibt es in Zukunft nurmehr für den Fischotter, den Fischreiher, den Eisvogel und den Hühnerhabicht.
RB UR Band 7, S. 212 f
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1916
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Samstag, 1. Januar 1916
Bannbezirk im Flüeler Seebecken
Einige Jäger machen auch vor der Jagd des "Bucheli" oder Blässhuhns nicht Halt. Da die Tauchente wegen ihrem tranigen Geschmack nur schlecht essbar ist und das "Bucheli" zum Flüeler Seebecken gehört, wird ein Bannbezirk gefordert.
UW 1, 1.1.1916
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1916
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Samstag, 11. März 1916
Poetisch gegen Revierjagd
Ein Artikel in der Schweizerischen Jägerzeitung zur Revierjagd in Uri, löst in Ursern poetische Reaktionen los: "Uf isä Bergä weimmer frii Jeg’r si; / Jär Herräjeger merket’s, ‘s blibt derbi, / D’m Urner olti Rächti z’raubä, das got nit so gschwind, / Denn d’Urnär heind, das wissäd er, ä hertä Grind."
UW 11, 11.3.1916
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1916
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Dienstag, 1. August 1916
Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
Der Landrat erlässt die kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz vom 24. Juni 1904.
RB UR Band 8, S. 46 ff.
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1916
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Dienstag, 1. August 1916
Neue kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1920
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Samstag, 14. Februar 1920
In Realp wird ein grosser Adler erlegt
Im "Urner Wochenblatt" wird berichtet, dass in Realp ein Adler erlegt wurde, dessen Spannweite 2.20 Meter betrug.
UW 7, 14.2.1920
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1923
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Dienstag, 29. Mai 1923
Vorstände besprechen Zusammenschluss der Jägervereine
Die beiden Vorstände des Urner Jägervereins und des Jägervereins Urner Oberland tagen im Kurhaus Wassen zusammen, um die Vereinigung der beiden Vereine voranzutreiben. Der Jägerverein Urner Oberland ist eher für einen Übertritt der Sektion mit insgesamt 40 Mitgliedern. Man will die Angelegenheit noch überdenken.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein; S. 17.
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1923
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Dienstag, 29. Mai 1923
Vorstände besprechen Zusammenschluss der Jägervereine
Die beiden Vorstände des Urner Jägervereins und des Jägervereins Urner Oberland tagen im Kurhaus Wassen zusammen, um die Vereinigung der beiden Vereine voranzutreiben. Der Jägerverein Urner Oberland ist eher für einen Übertritt der Sektion mit insgesamt 40 Mitgliedern. Man will die Angelegenheit noch überdenken.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein; S. 17.
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1925
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Mittwoch, 10. Juni 1925
Neues Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1926
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Sonntag, 26. September 1926
Erstes urnerisches Jagdschiessen
In Erstfeld findet das erste urnerische Jagdschiessen statt. Auf dem "Bärenboden" wird auf einen Gemsbock in 100 Meter Entfernung, auf Doppelzug-Zugscheiben montiert, sowie auf Hasenscheiben und Tontauben geschossen.
UW 113, 18.9.1926
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1927
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Sonntag, 6. Februar 1927
Oberländer Jäger bleiben der Generalversammlung fern
An der ausserordentlichen Generalversammlung des Urnerischen Jägervereins ist keine Vertretung der Jägerschaft des Urner Oberlands anwesend. Man gibt seinem Bedauern Ausdruck. Der Vorstand wird wieder beauftragt, sich mit diesen Jägern zu verständigen. Die «Obländner» beharren auf zwei Sektionen in einem Verein.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein; S. 17.
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1927
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Sonntag, 6. Februar 1927
Oberländer Jäger bleiben der Generalversammlung fern
An der ausserordentlichen Generalversammlung des Urnerischen Jägervereins ist keine Vertretung der Jägerschaft des Urner Oberlands anwesend. Man gibt seinem Bedauern Ausdruck. Der Vorstand wird wieder beauftragt, sich mit diesen Jägern zu verständigen. Die «Obländner» beharren auf zwei Sektionen in einem Verein.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein; S. 17.
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1928
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Mittwoch, 12. Dezember 1928
Treibjagd auf die Wildschweine beginnt
Beim Bahnof Erstfeld besammeln sich 36 Mann, um in den Felsen des Rynächts die Wildschweine zu erlegen. Es ist auch ein Trompeter zugegen, welcher nach erfolgreicher Jagd den Einzug der Jäger mit den erlegten Sauen verkünden soll. Doch mit Fanfarenstössen ist vorläufig noch nichts, denn wegen Schneefalls können die Spuren der Tiere nicht aufgefunden werden, sodass die erste Treibjagd mit einem Misserfolg endet. Schliesslich findet sich die Jägerschar sich zu einem gemütlichen Jass zusammen und man prostet auf die morgige Treibjagd an.
StAUR R-360-13/1029; UW 50, 15.12.1928.
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1928
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Donnerstag, 13. Dezember 1928
Fortsetzung der Treibjagd auf Wildschweine
Am zweiten Tag der Treibjagd auf die Wildschweine wird das ganze Gebiet zwischen dem Hochweg in Attinghausen, Acherberg in Schattdorf sowie Schwandiberg in Erstfeld abgesucht. Es wird festgestellt, dass sich die Tiere im Waldgebiet zwischen Rynächt und Erstfeld aufhalten. In der nun folgenden zweiten Treibjagd, die sich auf das Gebiet Kalkofen bis Schwandiberg erstreckt, können gegen abend zwei Tiere gesichtet werden. Ein Keiler kann durch Förster Hans Huber, Erstfeld, angeschossen werden. Wegen der einbrechenden Dunkelheit muss eine Verfolgung der Tiere aufgegeben werden.
StAUR R-360-13/1029; UW 50, 15.12.1928.
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1928
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Freitag, 14. Dezember 1928
Zwei Wildschweine werden oberhalb von Attinghausen erlegt
Die Jäger der Treibjagd stellen fest, dass die Wildschweine ihren Standort über Nacht gewechselt haben und in den Schachen oberhalb von Attinghausen gewechselt sind. Das ganze Gebiet wird von den Jägern umstellt. Schliesslich können die beiden Keiler ob dem Hochweg vom Jäger Benedikt Schaub, Silenen, zur Strecke gebracht werden. Leider stürzen die Tiere nach dem Schuss über eine 150 Meter hohe Fluh ab und werden arg zerschlagen. Die beiden erlegten Keiler haben ein Gewicht von 62 und 56 Kilogramm und werden auf höchstens zwei Jahre alt geschätzt. Die Jagdbeute wird anschliessend in Altdorf und Erstfeld zur Schau getragen.
StAUR R-360-13/1029; UW 50, 15.12.1928; 51, 22.12.1928.
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1928
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Samstag, 22. Dezember 1928
Wildschweinfrass im Hotel Goldener Schlüssel in Altdorf
Das Nutzfleisch der beiden bei der dreitägigen Treibjagd erlegten Keiler beträgt nur 50 von 118 Kilogramm Lebendgewicht. 22 Kilogramm davon werden für einen gemeinsamen Schmaus zur Feier der Wildschweinjagd verwendet. Nebst den beteiligten rund 40 Jägern werden auch einige Gäste, darunter der Regierungsrat, ins Hotel Goldener Schlüssel in Altdorf eingeladen. Das Menu besteht aus einer Jägersuppe, Hubertuspasteten, Wildschweinpfeffer mit Kartoffelstock als Hauptgang und einer Torte Weidmannheil zum Abschluss.
StAUR R-360-13/1029; UW 50, 15.12.1928; 51, 22.12.1928.
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1929
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Dienstag, 16. April 1929
Oberländer Jäger schliessen sich dem Urner Jägerverein an
Mittels Zuschrift gibt der Jägerverein Urner Oberland seine Auflösung bekannt. Das Vereinsvermögen wird für die Wildaussetzung im Oberland eingesetzt und als Beisitzer im Vorstand des Urner Jägervereins Kaspar Walker, Wassen, bestimmt.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein; S. 17.
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1929
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Dienstag, 16. April 1929
Oberländer Jäger schliessen sich dem Urner Jägerverein an
Mittels Zuschrift gibt der Jägerverein Urner Oberland seine Auflösung bekannt. Das Vereinsvermögen wird für die Wildaussetzung im Oberland eingesetzt und als Beisitzer im Vorstand des Urner Jägervereins Kaspar Walker, Wassen, bestimmt.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein; S. 17.
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1931
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Donnerstag, 19. März 1931
Postulat zur Einführung der Revierjagd
Die Staatsrechnungsprüfungskommission reicht dem Landrat ein Postulat auf Einführung der Revierjagd ein.
Abl UR 1931, S. 166.
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1931
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Montag, 13. April 1931
Jägerverein Ursern protestiert gegen Pachtsystem der Jagd
In einem Schreiben wendet sich der Jägerverein Ursern gegen die beabsichtigte Einführung des Jagdpacht-Systems in hiesigem Kanton. Dadurch werde dem Urner Jäger sein ältestes Recht auf freie Jagdausübung entzogen. In der Antwort teilt der Regierungsrat mit, dass er den Auftrag vom Landrat erhalten habe und diesem eine Vorlage einzureichen habe.
RschB UR 1930/31, S. 40.
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1931
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Samstag, 23. Mai 1931
Jäger wehren sich gegen Revierjagd
An der Vorstandssitzung des Urner Jägervereins ist die Revierjagd das Haupttraktandum. Man will die Presse gewinnen und in jeder Gemeinde Vertrauensmänner für die Erhaltung der Patentjagd bestimmen. Die nächsten Jahre wird das Thema vom Tisch sein.
Gerig Georg, 100 Jahre Urner Jägerverein, S. 24.
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1936
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Sonntag, 20. Dezember 1936
Jagdunfall auf dem Urnerboden
Ein 21-jähriger junger Mann begibt sich in die Nähe des Bannwarts und gibt - wohl zum Scherz - Laute von sich. Der 66-jährige Bannwart - vom Jagdfieber gepackt - interpretiert die Laute als Bellen eines Fuches und gibt Schüsse in diese Richtung ab. Der junge Mann wird tödlich getroffen.
UW 59, 25.12.1936
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1939
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Mittwoch, 12. April 1939
Revierjagd wird vom Landrat abgelehnt
Auf Antrag der bestellten Prüfungskommission wird die Einführung der Revierjagd im Kanton Uri abgelehnt. Dass diesbezügliche Postulat der Staatsrechnungskommission wird abgeschrieben.
Abl UR 1939, S.278.
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1939
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Mittwoch, 31. Mai 1939
Vollziehungsverordnung des Kantons Uri zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz
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1948
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Donnerstag, 1. Januar 1948
Hatz auf Wildschwein in Altdorf
Das "Urner Wochenblatt berichtet", dass In Seedorf im Gebiet "Linggen" ein Wildschein von einem Jäger angeschossen wurde. Das wild gewordene Tier irrte umher, zerriss einem Bahnarbeiter angeblich die Hosen und erhielt in der Nähe von Erstfeld einen weiteren Schuss. An der Hatz beteiligten sich auch Zaungäste mit Schaufeln und Pickeln, bis das arme Tier beim Bahnhof Altdorf aus kurzer Distanz mit einem weiteren Schuss endlich zur Strecke gebracht werden konnte. Die Wildsauhatz wurde auch im Altdorfer Narrenblatt 1949 aufgegriffen.
UW 96, 15.12.1948
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1963
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Samstag, 9. November 1963
Tödlicher Jagdunfall auf Golzern
Auf der Bernetsmatt aug Golzern wird der Jäger Walter Frei tot aufgefunden. Der 36-jährige SBB-Depotarbeiter aus Bristen kommt wahrscheinlich auf der Pirsch zu Fall, wobei sich die Hahnenflinte entlädt und er sich tödliche Verletzungen zuzieht.
StAUR G-300-12/80-3 (5,3).
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1973
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Sonntag, 4. März 1973
Urner Volk lehnt Jagdverordnung ab
Das Urner Volk lehnt die neue Kantonale Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über Jagd und Vogelschutz ab. Ein Grossteil der Jäger hatte das Referendum ergriffen. Vordergründig opponieren die Gegner gegen die neue Ermächtigung in der Verordnung, dass der Regierungsrat im Rahmen der Betriebsvorschriften über die jagdbaren Tiere bestimmen könne. Bei der Abstimmungskampagne wird in diesem Zusammenhang der befürchtete Kitzabschuss in den Vordergrund geschoben.
Gerig Georg; Hundert Jahre Urner Jägerverein, S. 25 f.
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1985
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Montag, 21. Oktober 1985
Tödlicher Jagdunfall im Isenthal
Bei einem Jagdunfall im Isenthal wird ein 30-jähriger Jäger aus Schattdorf von einer Kugel getroffen und getötet.
UW 23.11.1985
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1999
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Donnerstag, 23. September 1999
"Sechzehner" in Uri erlegt
Im Gebiet Schwandi oberhalb von Erstfeld wird seit langem wieder einmal ein "Sechszehner" Hirsch erlegt. Dem Bürgler Jäger Peter Arnold lief der Stier am letzten offiziellen Hirschjagdtag vor das Gewehr.
UW 75, 25.9.1999
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2000
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Freitag, 28. April 2000
Keine fremden Jäger in Uri
Die Urner Jägerinnen und Jäger dulden auch in Zukunft keine Jagdgäste auf ihrem Gebiet. An der Generalversammlung in der Mehrzweckhalle in Isenthal verwerfen die Urner Jäger ein vom Vorstand unterbreitetes Konzept zur Einführung des Gästepatentes mit einem gewaltigen Nein-Mehr.
UW 34, 3.5.2000
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2000
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Freitag, 29. September 2000
Ein Zeichen gegen die Trophäenjagd
Jägerinnen und Jäger zahlen künftig in Uri 50 bis 100 Franken mehr. Der Minderheitsantrag aus der landrätlichen Prüfungskommission, der bloss eine Erhöhung von 25 bis 50 Franken beinhaltet, wird vor der Detailberatung im Landrat zurückgezogen. Nicht zum Abschuss frei sind - quasi als Zeichen gegen die Trophäenjagd - Edelmarder und Birkhähne. Die Einschränkung zum Mitführen und Aufbewahren der Jagdwaffe wird aufgehoben.
UW 77, 30.9.2000
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2002
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Freitag, 11. Oktober 2002
Hat Urner Landrat gewildert?
Einem Landrat wird vorgeworfen, zusammen mit zwei Urner Kollegen im Bedrettotal gewildert zu haben. Im Auto finden Wildhüter eine Waffe, Munition und einen gefrevelten Feldhasen, ein in der Schweiz geschütztes Tier. Der Göschener Landrat weist die Schuld von sich. Er habe mit seinen Kollegen lediglich Hirsche beobachtet.
UW 90, 16.11.2002
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2010
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Donnerstag, 7. Januar 2010
Verwechslung auf der Passjagd - Luchs in Andermatt geschossen
Auf der Passjagd glaubt ein Jäger im Gemeindegebiet von Andermatt einen Fuchs vor sich zu haben und schiesst auf das Tier. Als er sich zum toten Tier begibt, bemerkt er den fatalen Irrtum: Anstatt eines Fuchses hat er einen Luchs erlegt, eine streng geschützte Raubkatze. Gegen den Jäger wird eine Strafanzeige eingereicht.
Der Luchs hat in den vergangenen Jahren in Uri immer mehr Fuss gefasst. Wahrscheinlich leben derzeit, über den ganzen Kanton verteilt, um die zehn Luchse, auch an Orten, an denen er früher nur punktuell auftauchte. Ein Luchs beansprucht zum Leben um die 100 Quadratkilometer. Somit sind die Reviere im Kanton Uri mehr oder weniger gefüllt.
UW 5, 20.1.2010
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2010
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Donnerstag, 25. März 2010
Jäger diskutieren Wolf- und Gämskonzept
Grossaufmarsch der Urner Jäger in Erstfeld. An einer Infoveranstaltung des Urner Jägervereins und der kantonalen Jagdverwaltung stehen gleich zwei heisse Themen auf der Traktandenliste: der Wolf und der Entwurf zum neuen Gämsbejagungskonzept des kantonalen Amtes für Forst und Jagd. Aufgrund vom DANN-Spuren ist seit dem 23. März klar: Der Wolf ist auch in Uri angekommen.
Das Jagen von Gämsen wird in Uri neu geregelt. Auslöser für diese Änderung sind verbindliche Vorgaben des Bundes. So muss das Geschlechterverhältnis bei den erlegten Tieren 1:1 sein, der Jungtieranteil an der Jagdstrecke 25 Prozent betragen und die Waldgämsenbejagung müsse möglich sein. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Gämsbejagungskonzept in Uri angepasst werden. Ein erster Entwurf sieht vor, das Hornmass bei der Gämsjagd abzuschaffen. Uri ist der letzte Kanton, der das Hornmass noch als Kriterium verwendet.
UW 23, 27.3.2010
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2010
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Mittwoch, 20. Oktober 2010
Jagdwaffen-Schiessobligatorium kommt
Für mehr Sicherheit und Weidgerechtigkeit: An seiner Session entscheidet der Urner Landrat über die veränderte Jagdverordnung und für die Einführung des Schiessobligatoriums mit Jagdwaffen.Aus Nachhaltigkeitsüberlegungen darf der Haubentaucher in Zukunft nicht mehr gejagt werden. Das Patent berechtigt aber weiterhin zur Wasserwildjagd auf Stockenten, Reiherenten, Blässhühner und Kormorane. Mit der Änderung der Verordnung ist neu nicht nur jagdberechtigt, wer das 20. Altersjahr erfüllt hat, sondern auch, wer das 20. Altersjahr im gleichen Jahr erfüllt. Geändert wird auch die Praxis, dass irrtümlich erlegte Tiere beim Polizeiposten vorgewiesen werden müssen. Solche müssen nur noch bei den für diese Kontrolle ausgebildeten Jagdaufsehern und Wildhütern vorgewiesen werden.
UW 72, 15.9.2010
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2012
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Freitag, 7. September 2012
Erster Steinbock wird von Frau erlegt
Vor 30 Jahren hat die Flüelerin Irmgard Gisler-Merz als erste Frau die Urner Jagdprüfung bestanden. Nun hat sie auf Surenen als erste Urner Jägerin einen Steinbock geschossen. Ihr war der Abschuss eines 11 1/2-jährigen oder älteren Steinbocks in der Kolonie Brisen zugeteilt worden.
UW 73, 19.9.2012
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2013
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Mittwoch, 22. Mai 2013
Kanton soll gegen Luchse vorgehen
Die Wildbestände gehen zurück. Für Max Baumann (SVP, Spiringen) und Alois Zurfluh (CVP, Attinghausen) ist klar: Der Luchs trägt daran eine Mitschuld. Deshalb soll Uri die Bestände regulieren. Es bestehe «dringender Handlungsbedarf» beim Thema Luchs. Darin sind sich SVP-Landrat Max Baumann (Spiringen) und CVP-Parlamentarier Alois Zurfluh (Attinghausen) einig. Zehn bis zwölf Luchse würden mittlerweile durch den Kanton Uri streifen. Jeder davon reisse bis zu 60 Wildtiere im Jahr. Die Folge: Vor allem westlich der Reuss hätten die Reh- und Gamsbestände deutlich abgenommen. «Um bis zu 50 Prozent», wie die beiden Landräte in ihrer Interpellation schreiben.
UW 40, 25.5.2013, S. 3.
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2013
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Samstag, 2. November 2013
Fast genau gleich viele Hirsche wie im Vorjahr erlegt
Während der diesjährigen Hochwildjagd wurden im Kanton Uri insgesamt 155 Hirsche erlegt (2012: 154 Hirsche). Die Jagd gab im unteren Kantonsteil vor, 159 Hirsche zu schiessen. Tatsächlich wurden 126 Tiere erlegt. Somit ist in fast allen Gemeinden eine Nachjagd erforderlich. Der Schwerpunkt wird mit 27 noch zu erlegenden Tieren zwischen Erstfeld und Göschenen liegen. Im Urserntal wird eine besondere Nachjagd auf Hirschwild durchgeführt.
UW 79, 9.10.2013.
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2013
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Samstag, 2. November 2013
In fast allen Gemeinden Nachjagd erforderlich
In diesem Jahr wurden fast gleich viele Hirsche (155) erlegt wie 2012. Der Schwerpunkt der Nachjagd liegt in diesem Jahr in der Hirschregion zwischen Erstfeld und Göschenen. Die diesjährige Jagdplanung gab das Ziel vor, während der Hochwildjagd im Kanton Uri (ausser Ursern) 159 Hirsche zu schiessen - 126 wurden geschossen.
UW 78, 5.10.2013, S. 3.
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2014
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Samstag, 12. April 2014
Jäger machen Vorschläge zur Gämsjagd
Der Luchs bereitet den Urner Jägern weiter Kopfzerbrechen. Sie fordern, dass das Raubtier geschossen werden darf. An der GV 2014 des Urner Jägerverbandes im Bodenschulhaus in Andermatt formulierten die Urner Jäger zudem ihre Vorstellungen zur neuen Gämsjagd. Nach eingehender Diskussion beantragen die Urner Jäger der Urner Regierung gleich zwei Abschussvarianten: Variante 1 ist eine leichte Anpassung der heutigen Bejagung. Bei Bock und Geiss bleibt das Krickelmass gleich (> 20 Zentimeter/>18 Zentimeter), bei den Jahrtieren wird es auf 12 Zentimeter gesenkt. Neu soll es nur noch möglich sein, pro Patent ein männliches und ein weibliches Tier zu erlegen. Ebenso soll nicht mehr als ein Jahrtier erlegt werden können. Die zweite vorgeschlagene Variante beinhaltet eine gewisse Abkehr vom altbekannten Krickelmass hin zu einer Bejagung nach Alter. Der Bock wäre nach dieser Variante ab 2½-jährig jagdbar. Der Schutz der Geiss würde mit einem Anheben des Krickelmasses auf 19 Zentimeter gewährleistet, die Jahrtiere würden auch bei dieser Variante mit einer Senkung auf 12 Zentimeter Krickelmass besser geschützt.
UW 29, 16.4.2014, S. 7.
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2014
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Samstag, 14. Juni 2014
Gämsbejagungskonzept ist vom Tisch
Jahrelang gingen die Emotionen hoch, wenn es um das Gämsbejagungskonzept ging. Jetzt ist es vom Tisch. Das Jagdreglement sieht für dieses Jahr nur einige wenige Änderungen vor. Der Gämsbestand im Kanton Uri ist seit einigen Jahren stark rückläufig – momentan wird er auf rund 3000 Tiere geschätzt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wird es auf die kommende Jagd hin Änderungen im Jagdreglement geben: So darf pro Jagdpatent nur noch eine Gämse, die zweijährig und älter ist, erlegt werden. Zusätzlich kann lediglich noch ein Jahrtier geschossen werden. Bis anhin konnten pro Jagdpatent entweder zwei ältere Tiere oder ein adultes Tier und ein Jahrtier oder zwei Jahrtiere erlegt werden. Weiter dürfen bei der Gämsjagd keine Abschussmarken mehr getauscht werden. Am umstrittenen Hornmass wird festgehalten – in der Schweiz steht der Kanton Uri damit alleine da. Die Urner Jäger nehmen diesen Entscheid hin – wenn auch nur zähneknirschend.
UW 46, 14.6.2014, S. 3.
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2014
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Samstag, 1. November 2014
Nachjagd auf Hirsche soll die Richtzahlen erreichen
Während der Hochwildjagd wurden in Uri insgesamt 170 Hirsche erlegt: 71 Stiere, 31 Kühe sowie 68 Spiesser und Schmaltiere. Die Jagdplanung hat als Ziel den Abschuss von 173 Hirschen vorgegeben. Tatsächlich geschossen wurden im unteren Kantonsteil lediglich 146. Damit findet eine Nachjagd statt.
UW
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2015
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Montag, 22. Juni 2015
Wolf wird zum Abschuss freigegeben
Der Wolf, der vermutlich über 32 Schafe innerhalb der letzten Tage im Kanton Uri gerissen hat, wird definitiv zum Abschuss freigegeben. Und zwar wurden im Gebiet der Gemeinde Isenthal auf zwei Alpen (30 Tiere) und zwei Heimbetrieben (2 Tiere) gesamthaft 32 Schafe gerissen. Rund ein Dutzend Schafe werden noch vermisst. Sicherheitsdirektor Beat Arnold verfügt somit den Abschuss. Es gehe dabei nicht um eine Bestrafungsaktion gegen den Wolf sondern um die Vermeidung von weiteren Schäden an Nutztieren. Der Abschussperimeter entspricht dem vermuteten Streifgebiet des schadenstiftenden Wolfes, ausgenommen ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Urirotstock. Die Abschussbewilligung ist auf 60 Tage befristet. Sollte der Wolf innerhalb dieser Frist weitere Schafe reissen, kann die Abschussbewilligung um weitere 30 Tage verlängert werden. Knapp zehn Personen von der Wildhut sind nun abwechslungsweise im Gebiet zwischen Seelisberg und Erstfeld unterwegs.
UW 47, 20.6.2015, S. 5.
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2015
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Samstag, 31. Oktober 2015
500 Stunden für Wolfsjagd
Die Kosten, die sich in direktem Zusammenhang mit den Wolfsrissen vom Sommer stehen, belaufen sich auf 60‘160 Franken. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Entschädigung für 55 gerissene Tiere (24‘000 Franken), Abtransport und Entsorgung der Tiere (12‘500), DNA-Laborkosten (1‘000), Arbeitszeit Herdenschutzberater (5‘500), Entschädigung der Arbeitszeit von Alpbewirtschaftern (8‘620), Transporte für Umalpung von Schafen (3‘040), Ertragsausfall Notweide (1‘500) und Notfallmaterial Herdenschutz (4‘000). Von den Gesamtkosten gehen 48‘360 Franken zulasten des Bundes und 11‘800 Franken zulasten des Kantons. Nicht in den Kosten eingerechnet sind indes die Arbeitsstunden, die von der kantonalen Verwaltung wegen der Wolfsrisse geleistet werden mussten. Bis Ende Oktober belief sich der Aufwand für das Amt für Forst und Jagd sowie für das Amt für Landwirtschaft auf rund 640 Stunden. 500 Stunden davon – mit Gesamtkosten von 27‘500 Franken – entfielen allein auf die Wolfsjagd.
UW 95, 5.12.2015, S. 2.
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2015
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Samstag, 7. November 2015
Nachjagd auf Hirsche
Die Jagdplanung 2015 hat als Ziel vorgegeben, während der Hochwildjagd in Uri – Ursern ausgenommen – 185 Hirsche (Vorjahr: 173) zu schiessen. Tatsächlich geschossen wurden indes 204 (Vorjahr: 146). Die Sicherheitsdirektion ordnet deshalb eine Nachjagd an.
UW 84, 28.10.2015, S. 2.
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2016
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Freitag, 11. März 2016
300 Jagdtrophäen widerspiegeln die Urner Jagd 2015
Am Wochenende präsentieren die Urner Jäger die Trophäen der vergangenen Jagd im Altdorfer «Winkel». Es ist die 24. Show des Urner Jägervereins, die bis ins Detail bestens organisiert wird. Der Pelzfellmarkt registriert fast überall tiefere Zahlen: 294 Fuchs- (Vorjahr: 487), 88 Marder(92) und 24 Dachshäute (19) wechseln den Besitzer. Die Nachfrage bestimmt den Preis: Zahlte man vor einem Jahr noch 15 Franken für ein Fuchsfell, lagen die Preise diesmal bei 10 bis 12 Franken für gute Qualität. Ein Marderfell wechselt für 20 Franken den Besitzer. Der zu milde Winter und die tiefen Preise sind der Hauptgrund für den Einbruch im Pelzfellmarkt. Für Urner Verhältnisse kann erneut eine qualitativ starke Trophäenschau präsentiert werden. Genau 300 Trophäen verteilten sich auf 133 Gämsen, 72 Rehböcke, 62 Hirsche (+14), 26 Steinwild und 7 Fallwildtrophäen. Damit kann quasi ein Drittel der Urner Jagdstrecke bestaunt werden.
UW 21, 16.3.2016, S. 1, 19.
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2016
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Mittwoch, 15. Juni 2016
Vergütung, mehr Hirsche und weniger Murmeltiere
Lag die Wildschadenvergütung im Jahr 2014 noch bei rund 28’000 Franken, so stieg die Entschädigungssumme im vergangenen Jahr auf 52’000 Franken. Daran hatten Luchs und Wolf 2015 keinen geringen Anteil. Richtete der Luchs einen Schaden von 900 Franken an, so beläuft sich die Summe beim Wolf auf 23’700 Franken, die der Bund jedoch zu 80 Prozent (19’700 Franken) rückerstattete. Nach dem Grossraubwild verursachte das Rotwild mit 22’400 Franken den grössten Schaden. Nur gering, aber weiter rückläufig ist die Zahl der Jagdpatente im Kanton Uri. Waren es im Jahr 2014 noch insgesamt 866 Jagdpatente, so fiel die Zahl im vergangenen Jahr auf 860. Gestiegen (+ 90) ist auch die Zahl der Gesamtabschüsse von 1823 (2014) auf 1913 (2015). Beim Rothirsch erhöhte sich die Zahl auf 244 (2014: 207). 443 Gämsen (-3) schossen die Jäger ab, 262 Rehe (+4), 41 Steinböcke (+5).
UW 47, 15.6.2016, S. 5.
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2016
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Dienstag, 25. Oktober 2016
Damhirsch in Gehege getötet
Eine Privatperson findet einen getöteten Damhirsch in einem Gehege in Erstfeld. Aufgrund der Angaben des Wildhüters kann davon ausgegangen werden, dass der Damhirsch mit einem Schuss aus einer Waffe getötet wurde.
UW 86, 29.10.2016, S. 9.
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2017
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Samstag, 11. März 2017
Jagdrückblick mit 255 Trophäen und 647 Bildern
Bei der Urner Trophäenschau mit Pelzfellmarkt im Mehrzweckgebäude Winkel werden 255 Trophäen gezeigt. 300 Felle wechseln ihre Besitzer.
UW 21, 15.3.2017, S. 9.
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2017
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Freitag, 21. April 2017
Wechsel an der Spitze des Urner Jägervereins
An der Generalversammlung des Urner Jägervereins in der Turnhalle Attinghausen übergibt Präsident Bruno Planzer sein Amt an den bisherigen Vizepräsidenten Hanspeter Schuler. Auch Ehrungen stehen auf der Traktandenliste: Der Urner Jägerverein ernennt gleich vier neue Ehrenmitglieder. Franco Scodeller überbringt Grüsse von Jagd Schweiz und referiert unter anderem über die Problematik der geschützten Tierarten. Laut Jagd Schweiz sollen alle geschützten Tierarten analog der Steinwildjagd, bejagt und reguliert werden können.
UW Nr. 33, 26.4.2017, S. 1.
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2017
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Mittwoch, 5. Juli 2017
Der Regierungsrat will die Schwanenpopulation im Reussdelta einschränken
Die Population der Höckerschwäne entlang des Ufers des Urnersees, insbesondere im Gebiet des Reussdeltas, hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Das Amt für Forst und Jagd schätzt den Bestand auf etwa 20 erwachsene Tiere. Deshalb hat Christian Arnold (SVP, Seedorf) eine Interpellation «zur Regulierung des Höckerschwans» eingereicht und auf zunehmende Probleme mit den Tieren hingewiesen. Diese würden Weiden und Wiesen verkoten und das Futter damit unbrauchbar und für das Vieh gar gesundheitsschädigend machen. Den Landwirten werden Schäden durch Schwäne nicht vergütet, da diese keine jagdbare Arten sind. Der Regierungsrat sieht die Lösung nicht in der Vergütung von Schäden, sondern in der Reduzierung der Bestände auf ein tolerierbares Mass. Mit der Revision des Jagdgesetzes auf Bundesebene dürfte der Höckerschwan auf die Liste der regulierbaren Arten gesetzt werden. Unabhängig davon will die Regierung bereits erste Massnahmen treffen. So soll im kommenden Frühling während der Vegetationsphase eine genauere Schadenerhebung durchgeführt werden. Geprüft werden sollen ausserdem Präventionsmassnahmen wie die zeitliche Einschränkung der Fütterung, was zu einer erhöhten natürlichen Wintersterblichkeit führen soll.
UW 53, 5.7.2017, S. 3.
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2017
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Mittwoch, 16. August 2017
Über 3000 Unterschriften gegen Wolf, Luchs und Bär
3302 Urnerinnen und Urner haben innerhalb von vier Monaten ihre Unterschrift gegeben für die kantonale Volksinitiative «Zur Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri». Nötig wären 600 Unterschriften gewesen.
UW 66, 19.8.2017, S. 4.
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2017
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Samstag, 4. November 2017
Nachjagd auf weibliche Hirsche
Während der Hochwildjagd wurden im Kanton Uri insgesamt 283 Hirsche erlegt. Die Richtzahl für die weiblichen Tiere (149) wurde aber erst zu rund drei Vierteln erreicht. Da die Bestandesregulierung neben der Anzahl der erlegten Hirsche insbesondere auch mit dem Abschuss weiblicher Tiere geschieht, ist in drei Hirschregionen noch eine Nachjagd erforderlich, bei welcher insgesamt knapp 50 weibliche Hirsche geschossen werden sollen.
UW 82, 14.10.2017, S. 1.
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2021
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Mittwoch, 8. September 2021
Herzversagen auf der Jagd
Auf der Jagd im Meiental stirbt ein 57-jähriger Urner nach dem Erlegen eines Gämsbocks an Herzversagen.
UW 73, 15.09.2021, S. 5.
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2023
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Montag, 4. September 2023
Die Jagd beginnt
Im Kanton Uri beginnt die Jagd. 599 Jägerinnen und Jäger haben im ein Patent gelöst.
UW 69, 02.09.2023, S. 1.
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2023
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Sonntag, 17. September 2023
Zwei Wolfsrisse am selben Tag
Am Sonntag werden insgesamt drei Schafe tot aufgefunden, die vom Wolf gerissen wurden. Zwei davon im Gebiet des Wäspen, Unterschächen, und eines im Furkagebiet in Realp. In Unterschächen werden Lamas als Herdenschutzmassnahmen eingesetzt (kantonale Herdenschutzmassnahme), nichtsdestotrotz werden die zwei Schafe vom Wolf gerissen. Das Nutztier in Realp war ungeschützt.
UW 74, 20.09.2023, S. 28.
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