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Geschützte und jagdbare Tiere in Uri

Passjagd (Dussjagd)

Das Patent für die Passjagd (Dussjagd) berechtigt zur Jagd während der Nacht von vom zuständigen vom Amt für Forst- und Jagd anerkannten Bauten aus auf Füchse, Dachse, Edel- und Steinmarder sowie verwilderte Hauskatzen.

Jagdzeit 1. Oktober bis Ende Februar, von 17.30 bis 06.30 Uhr.
Jagdwaffen-Kaliber: Auf der Passjagd sind ein- und zweiläufige Flinten mit Kaliber 12, 16 und 20 sowie Büchsen und kombinierte Waffen zulässig, die einen Kugellauf mit einem Kaliber von mindestens 7 mm aufweisen. Auf der Passjagd ist nur der Schrotschuss erlaubt (Maximal-Distanz 40m). Für die Jagd auf Haarraubwild dürfen Kastenfallen während der offenen Jagd verwendet werden.

Quellen: JJagdverordnung, KJSV (RB UR 40.3111); Jagdbetriebsvorschriften (RB UR 40.3121).

JAGDBARE TIERE MIT DEM PATENT

 

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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 11.11.2020