Begriffe des Urner Münzwesens
Die Arbeit in einer Münzstätte
Der Münzfuss ist der Massstab, der festlegt, wie viele Münzen aus einer Gewichtseinheit Metall geprägt werden sollen und welche Zusammensetzung die Legierung enthält. Ursprünglich wurden für die Herstellung von Münzen fast ausschliesslich Gold, Silber und Kupfer bzw. Bronze verwendet. Schrot ist das Gesamtgewicht oder Rauhgewicht einer Münze. Das Korn steht für den Edelmetall- oder Feingehalt der Münze, der für den Münzwert bedeutend war. Der Edelmetallgehalt sollte dem aufgeprägten Wert der Münze entsprechen (Kurantmünze, «Von echtem Schrot und Korn!»). Diese Angaben wurden in Münzordnungen festgelegt. Der Schlagschatz ist der Reingewinn, den der Münzherr mit der Münzprägung macht. Es wurde schon früh versucht, den Edelmetallgehalt zu reduzieren und das so gewonnene Edelmetall anderweitig, etwa für die Prägung weiterer Münzen, zu verwenden.
Der Münzmeister war der Leiter beziehungsweise Verwalter einer Münzstätte und übte das Münzrecht in Pacht aus.
Die eigentliche Münzherstellung zerfiel in mehrere Schritte. In kleinen Gussöfen musste das Silber (Metall) geschmolzen werden. Dann wurden entweder die Schrötlinge einzeln gegossen oder aus einem längeren Gussstück, dem so genannten Zain, herausgehämmert und geschnitten.
Der Stempel wurde aus einem rund geschmiedeten Eisenstück hergestellt. Auf den glatten Kopfstücken wurde durch den Stempelschneider mit Stichel, Meissel und Schaber das Münzbild und die Legenden spiegelverkehrt eingeschnitten. Die Prägung erfolgte mit einem einzelnen, freien Hammerschlag. Der Unterstempel war in einen Holzblock eingelassen. Auf ihn wurde der Rohling gelegt. Dann wurde der Oberstempel aufgesetzt und das Münzbild mit einem kräftigen Hammerschlag eingeprägt. Ein zu schwach geführter Schlag äusserte sich in einem nicht allzu tief eingeprägten Münzbild. Leicht schräge Anstellung des Oberstempels bewirkte einseitige Prägungen.
Dem Wardein (Münzbeamten) oblag die Überwachung des vorschriftsmässigen Münzbetriebs, insbesondere die Überwachung der Qualität des Prägeguts auf Gewicht und Feingehalt sowie die Kontrolle über den Münzmeister. An einigen Münzstätten fiel auch die Verwahrung von Münzstempeln und deren Schutz vor Missbrauch in den Aufgabenbereich des Wardeins.
Die Münzen wurden von Zeit zu Zeit «verrufen», damit für ungültig erklärt und von ihren Besitzern zurückgefordert, um sie gegen eine geringere Menge neue Münzen umzutauschen. Dies war eine damals übliche Form der Steuererhebung.
Arbeit in der Münzstätte
Bei den rechts abgebildeten Personen dürfte es sich um den Münzmeister und den Münzherrn oder einen Kaufmann handeln, die vor einem Wechseltisch Gehalt und Preise besprechen. Ein Bediensteter in der Mitte reicht ihnen eine Schale mit frisch geschlagenen Münzen zu. Vor ihm steht ein Kasten, der Werkzeug (Hammer und zwei Stempel) und in zwei Hölzern mit rinnenartigen Vertiefungen mehrere Reihen von geschichteten Schrötlingen enthält. Eine Zange dient zum Ausschneiden der Rohlinge. Die Kanne und ein Bottich könnten Säure enthalten, mit denen nach dem Giessen, Glühen und Hämmern der Zaine und Schrötlinge Oxidschichten entfernt wurden. Links davon wird mit freiem Schlag geprägt. Mehrere Säcke mit Schrötlingen stehen bereit. Am linken Rand ist ein weiterer Bediensteter für das Herstellen und Prüfen der Schrötlinge zuständig. Im Hintergrund ist noch der Schmelzofen mit Blasebalg zu sehen. Der Blick in die Werkstatt stammt aus der illustrierten «Spiezer Bilderchronik» des Diebold Schilling von 1484/85.
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