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Der Nationalfeiertag im Detail

1977

Montag, 1. August 1977



Sujet: Rot-weiss-blaue Blumenrosette mit Schweizer Wappen im Innern
Zweck der Bundesfeierspende: Förderung kultureller Werke, Tellspielgesellschaft Altdorf erhält einen Beitrag an die Restfinanzierung der Tellspielhausrenovation.

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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1977
Landammann Anton Arnold


«Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Im August 1291 haben unsere Vorfahren mit ihren Bundesgenossen aus Schwyz und Unterwalden vereinbart, «sich gegenseitig mit Hülfe, jeglichem Rat und Förderung, mit Leib und Gut beizustehen» und sich «mit aller Macht und Kraft, gegen eine Gesamtheit oder gegen Einzelne, die ihnen oder einem von ihnen Gewalt antun, sie belästigen oder ihnen Unrecht zufügen und gegen ihr Leib und Gut Böses im Schilde führen sollten» zu verteidigen.

Wenn wir am 1. August dieser Bundesgründung gedenken und damit den 686. Geburtstag unseres Landes begehen, stehen viele dieser Feier mit ablehnender Verlegenheit gegenüber. Diese Skepsis bezieht sich oft auf die Form der Feier, manchmal aber auch auf den Inhalt. Dabei mag einfach die Weigerung eine Rolle spielen, die Schweizergeschichte als Lehrmeisterin zu befragen. Distanzierte Skepsis entsteht aber auch, wenn wir bei der Betrachtung der urnerischen oder schweizerischen Realität den Blickwinkel auf die gewiss nicht kurze «Mängelliste» einengen.

Es mag sein, dass aus der Vergangenheit keine allgemein gültigen Schlüsse für die Zukunft gezogen werden können. Unbestreitbar schärft aber die Sicht in die Vergangenheit unseren Blick für die Gegenwart und für die Zukunft. Der Bundesbrief aus dem Jahre 1291 zeigt uns, dass in einer «arglistigen» Zeit Solidarität erforderlich ist, um das Erreichte «im richtigen Stand» zu erhalten und auszubauen. Der Bundesbrief verlangt auch, dass Meinungsverschiedenheiten unter Mithilfe der «Einsichtigen der Eidgenossen» ohne Gewalt zu lösen sind. Wenn sich aber Bürger weigern, sich «dem Recht zu fügen», sind alle angerufen, sich «mit aller Macht und Kraft» gegen die Gewalt und Belästigung zu verteidigen. Diese Mahnung hat in einer Zeit, in der als gewaltlos etikettierte Gewaltaktionen stattfinden, hohe Aktualität.

Niemand ist der Ansicht, dass in unserem Land alles zum besten bestellt ist. Es sollte aber auch nicht die «Mängelliste» verabsolutiert werden. Es gilt festzuhalten, dass vieles, was gestern noch auf dem Katalog der Forderung stand, verwirklicht wurde oder gegenwärtig verwirklicht wird. Man mag sich über bestimmte Nahziele, über die Art und Weise des Vorgehens usw. streiten, wichtig ist, dass man sich unterwegs befindet.

Der Tag der Bundesfeier könnte aber auch Anlass sein, sich über unser schweizerisches Selbstverständnis und damit über unsere allgemeine Zielrichtung neue Klarheit zu verschaffen. Dabei dürfte sich ein gelegentlicher Blick in unsere Geschichte als nützlich erweisen. Hat sich Masshalten nicht günstig für unsere Entwicklung ausgewirkt? Hätte uns Fanatismus weitergebracht? War der Sinn für das Mögliche und Realistische nur kleinbürgerliche Mittelmässigkeit oder günstige Voraussetzung, um Neues zu schaffen? Die Fragestellung nach unserem schweizerischen Selbstverständnis genügt aber nicht. Kein Land kann bestehen, wenn die Bürger den Staat nur als gigantisches Dienstleistungsunternehmen ansehen, mit dem man sich nur nach einer sorgfältigen Kosten-NutzenRechnung einlassen darf. Um einen freien, menschenwürdigen Staat zu erhalten und zu schaffen, bedarf es des Engagements des Einzelnen. Wir dürfen uns nicht in erster Linie als Wohlstandsgemeinschaft begreifen. Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft, welche die Mitarbeit aller nötig hat. Zu dieser Mitarbeit seid Ihr, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, anlässlich des Bundesfeiertages erneut aufgerufen. Der Machtschutz des Allerhöchsten unterstütze unsere und Eure Bemühungen.»

18.07.1977 / Abl UR 1977, S. 745 ff.

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(Angaben folgen)

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 22.08.2021