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Der Nationalfeiertag im Detail

1967

Dienstag, 1. August 1967



Sujet: 4 goldene Schweizerkreuze an rot-weissem Band
Zweck der Bundesfeierspende: kulturelle Werke in der ganzen Schweiz

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Wort des Landammanns zur Bundesfeier 1967
Landammann Ludwig Danioth


«Getreue, liebe Mitbürger,
Jedes Jahr am 1. August gedenkt das Schweizervolk des nun schon mehr als sechseinhalb Jahrhunderte alten Bestandes unserer Eidgenossenschaft. Landammann und Regierungsrat des Kantons Uri wenden sich daher heute wiederum an Euch mit der Bitte, den Tag der Bundesgründung in Dankbarkeit und Würde zu begehen.

Fast will es allerdings scheinen, als sei die alt gewohnte Feierstunde am Abend des Bundestages nicht mehr zeitgemäß. Und doch soll gerade sie dazu bestimmt sein, sich der Bedeutung des Tages bewußt zu werden, einen Marschhalt einzuschalten, sich auf den Standort zu besinnen. Daß dabei der Blick nicht nur zurückgeht bis zur Gründung der Eidgenossenschaft im Jahre 1291, daß die Gedanken nicht nur am Vergangenen hängenbleiben, an den wechselvollen Zeiten des Ruhms und der Niederlage, der Zerstörung und des Wiederaufbaues, dies ist in der heutigen progressistischen Zeit wohl eine Selbstverständlichkeit. Nur schon die Gegenwart ist randvoll der vielfältigsten Probleme im privaten so gut wie im öffentlichen Leben. Die Welt erlebt Ungemach aller Art, sie wird von Krieg, Hungersnot, Rassenkämpfen, Unduldsamkeit und Machtstreben beherrscht und so von kaum auszudenkenden Schrecknissen heimgesucht. Wenn dabei gerade unserm Vaterland viel Unheil erspart bleibt, wenn es in rechtsstaatlich geordneten Verhältnissen leben darf, so hat es dies sicher nicht zuletzt den soliden Fundamenten seines Staatswesens zu verdanken, deren sich bewußt zu werden der alljährlich zu begehende Tag der Bundesgründung dienen soll. Der unbeugsame Wille zu Freiheit, Ordnung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Christentum, welcher die Gründer der Eidgenossenschaft beseelte, hat sich auf uns vererbt und bestimmt nach wie vor jedes staatliche Handeln. In diesem Sinne ist ein Blick zurück, eine Besinnung auf die Grundlagen unseres Staatswesens, an jedem ersten August wieder nützlich und angebracht.

Indessen ist dieser Tag auch dazu angetan, Ausschau zu halten in die Zukunft. Wir sind mitten hineingestellt in die geistige Auseinandersetzung und die Spannungen zwischen heute und morgen, Auseinandersetzungen, welche wohl alle Sparten des menschlichen Lebens umfassen und berühren. Groß, vielfältig und verantwortungsvoll sind die Aufgaben, welche es in näherer oder weiterer Zukunft zu meistern gilt. Nicht nur auf gesamtschweizerischer, sondern gerade auch auf kantonaler Ebene finden sich Bürger und Behörden in einer veränderten Umwelt, sehen sie sich vor Fragen gestellt, deren Beantwortung von weitragender und entscheidender Bedeutung ist. Die Schau in die Vergangenheit ist nur dann sinn¬ voll, wenn daraus die Lehren für Gegenwart und Zukunft gezogen werden. Die Erkenntnis dessen, was die kommende Zeit bringen wird, gehört mit zum Wesen des ersten August. Wenn Gemeinnutz vor Eigennutz gestellt, die tägliche Kleinarbeit willig und freudig geleistet, das Gute und Wahre gesucht wird, wenn alle Kräfte des guten Willens miteinander und füreinander arbeiten, dann dürfen alle die schwerwiegenden Probleme Aussicht auf eine allgemein befriedigende Lösung haben.

Was aber würde schließlich alles Bemühen nützen, wenn nicht der Segen des Allerhöchsten darauf liegen würde. Kaum einer war sich dessen mehr bewußt als unser Landesheiliger Niklaus von Flüe, dessen 550. Geburtstag sich heuer jährte und zu welchem die Urner Landeswallfahrt vom Oktober dieses Jahres führen wird. Er war der Mann, welcher erhalten half was unsere Väter schufen, welcher die Notwendigkeit einer höhern Hilfe klar erkannte und mit seinen Mahnworten an die Eidgenossen kluge Richtlinien gegeben hat: «Friede ist allwegen in Gott. Wes Glück sich auf dem Erdreich mehret, der soll Gott danken, so mehret es sich auch im Himmel. Macht den Zaun nicht zu weit, damit ihr desto besser in Frieden, Ruh’ und Einigkeit verharret. Mischet euch nicht in fremde Händel und bündet euch mit fremder Herrschaft nicht. Hütet euch vor Zwietracht und Eigennutz. Bleibt in dem Wege und in den Fußstapfen eurer frommen Vordem, was sie euch lehrten haltet fest, so wird euch weder Sturm noch Ungewitter schaden, die doch gar stark noch gehen werden.»

Eingespannt in die diesjährigen staatspolitischen Gedanken ist auch die Bundesfeiersammlung, welche wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, in Erinnerung rufen möchten. Die Bundesfeierspende dieses Jahres wird kulturellen Werken in der ganzen Schweiz zugute kommen. Die Sorge um das einheimische Kunst- und Kulturgut gehört mit zu den staatspolitischen Aufgaben einer jeden Zeit. Auch wir in Uri haben viele wertvolle kulturelle Werke zu hüten, zu erhalten und den kommenden Generationen weiterzugeben. Auch wir sind zur sachgerechten Erfüllung dieser wichtigen und schönen Aufgabe aufgerufen und zu ihrer Verwirklichung auf die allseitige Hilfe angewiesen. Wir empfehlen daher diese Sammlung dem Wohlwollen der Mitbürger besonders angelegentlich.

Schließlich bitten wir die löbl. Kirchenräte und Pfarrämter, für das traditionelle Festgeläute von 20.00-20.15 Uhr in allen Pfarr und Filialkirchen besorgt zu sein. Sodann mögen am Abend unseres vaterländischen Gedenktages die Feuerzeichen auf den Bergen als Symbole der Freiheit hell auflodern und die Bevölkerung laden wir ein, die Gebäude zu beflaggen, damit Glocken, Feuerzeichen und Fahnen vereint von der unverbrüchlichen Liebe und Treue zur angestammten Heimat künden. Vertrauensvoll empfehlen wir Euch, getreue, liebe Mitbürger, und unser Land samt uns in den immerwährenden Machtschutz des Allerhöchsten.»

24.07.1967 / Abl UR 1967, S. 589 ff.

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(Angaben folgen)

 

 

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / letzte Aktualisierung: 22.08.2021