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Themen des Eisenbahnwesens in Uri im Detail
Genehmigung der Konzession für die Gotthardbahn
Vor 1872 hatten die Kantone die Eisenbahnkonzessionen zu erteilen. 1869 genehmigte die Urner Landsgemeinde die vom Gotthardausschuss nachgesuchte Konzession für den Bau und Betrieb der Gotthardbahn auf Urner Gebiet.
Bezüglich der Streckenführung legte diese fest, dass vor dem Beginn der Bahnarbeiten dem Regierungsrat ein Plan über die Eisenbahnbauten und unter anderem die Anlegung der Bahnhöfe zur Genehmigung vorzulegen sei. Grundlage für diesen Entscheid war immer noch das Projekt Beckh / Gerwig mit der Umfahrung Flüelen und der dorfnahen Lage der Station Altdorf. Man sah somit keinen Grund, genaue Bestimmungen über die Streckenführung und Lage der Stationen in den Vertrag aufzunehmen. Man hielt auch fest, dass, sollte später von dem genehmigten Bauplan abgewichen werden, hierfür die Zustimmung des Regierungsrates eingeholt werden müsse. In die Konzession wurden auch Bestimmungen über den Betrieb der Gotthardbahn aufgenommen. Die Personenzüge sollten mit «einer mittleren Geschwindigkeit von mindestens 5 Wegstunden in einer Zeitstunde» transportiert werden. Ausgenommen von dieser Bestimmung waren nur die Bergstrecken. Die Beförderung von Personen hatte in beiden Richtungen nach dem Sommerfahrplan täglich dreimal, nach dem Winterfahrplan zweimal zu erfolgen. Bei allen Stationen sollte wenigstens zweimal im Tage mit Bahnzügen, «vermittelst welchen Personenbeförderung stattfindet», angehalten werden. Hinsichtlich der drei Wagenklassen bestimmte die Konzession, dass die Wagen sämtlicher Klassen «zum Sitzen eingerichtet, mit Fenstern versehen und während des Winters geheizt werden» mussten. Der Vertrag enthielt schliesslich auch Tarifsätze für den Personen- und Warentransport. Im Oktober genehmigte die Bundesversammlung die Konzession unter anderem mit der Auflage, dass «behufs Wahrung der militärischen Interessen der Eidgenossenschaft» das definitive Trassee der Bahn dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen sei.
Quellen / Literatur: Konzession für den Bau und Betrieb der Gotthardbahn auf Urnergebiet vom 27. Juni 1869 (LB UR I 335 ff.); Abi UR 1869/286.
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr /
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/ Letzte Aktualisierung: 03.03.2021