Gotthardbahn-Gesellschaft
Die Statuten der am 6. Dezember 1871 konstituierten Gotthardbahn-Gesellschaft (GB) bezeichneten als deren Organe die Generalversammlung, den Verwaltungsrat und die Direktion. Der Verwaltungsrat bestand während der Bauphase aus 24 Mitgliedern.
Von den Verwaltungsratsmitgliedern bildeten drei die Direktion, die gemäss Statuten die ganze Dauer der Bauperiode im Amt blieb. Der Verwaltungsrat setzte sich wie folgt zusammen: Sechs Mitglieder wurden von der Vereinigung der schweizerischen Kantone und Eisenbahngesellschaften gewählt, sechs vom schweizerischen Bundesrat und je vier von der schweizerischen, der deutschen und der italienischen Gruppe des Konsortiums, das für die Beschaffung des Baukapitals zur Ausführung der Gotthardbahn verantwortlich war.
Organisatorisch gliederte sich die Gesellschaft in drei Departemente.
Sitz der Gotthardbahn-Gesellschaft war im «Bellevue» in Luzern.
Von 1872 bis 1882 stellte die Gesellschaft die Gotthardbahn mit dem Gotthardtunnel und den Zufahrtsrampen als durchgehende Nord-Süd-Verbindung fertig. Die Strecken der Gesellschaft waren Luzern–Immensee–Chiasso (225,10 km), Zug-Arth-Goldau (15,76 km), Giubiasco-Cadenazzo-Pino (21,83 km) sowie Cadenazzo-Locarno (12,46 km). Das Streckennetz betrug insgesamt 275,15 km.
Gesellschaft betrieb den Bahnbetrieb und besorgte deren weiteren Ausbau (Doppelspur) bis zur Übernahme des Bahnnetzes durch die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) im Jahr 1909.
Während die Lokomotiven vom Gebirgscharakter der Gotthardstrecke geprägt waren, zeichneten sich die Reisezugwagen der Gotthardbahn von Anfang an durch einen besonders hohen Komfort aus.
Verwaltungsratspräsidenten
Carl Feer-Herzog (AG): 1871–
Direktionspräsidenten
Alfred Escher: 1871–1878
Literatur: Jung Joseph, Alfred Escher – Der Aufbruch zur modernen Schweiz 1819-1882, Teil 2, S. 590 f. Foto: Schnellzug der Gotthardbahn in Göschenen (www.wikipedia.de, 2016).
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