FASNÄCHTLICHES URI

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Die Disziplinierung des Maskengehens


  
Die Vertreter der weltlichen und der geistlichen Obrigkeit begegneten dem ausgelassenen Treiben am Vorabend der Fastenzeit bis ins 16. Jahrhundert hinein in der Regel mit Toleranz. Die Reformation bekämpfte die Fasnacht sodann als papistische Unsitte und heidnischen Gräuel. Trotz dieser Polemik vermochte in den neugläubigen Orten die Obrigkeit das Fasnachtsbrauchtum nicht überall zu unterdrücken. Im Zuge der Gegenreformation gab auch die katholische Kirche ihre ursprüngliche Billigung der Fasnacht auf. Vor allem die Jesuiten wirkten (in Luzern ab 1574) in dieser Hinsicht mit der weltlichen Obrigkeit zusammen.
Die Haltung der Kirche wandelte sich im Laufe des 15. Jahrhunderts deutlich. Während der Festtermin «Fastnacht» an sich von den Theologen anfangs noch wertneutral betrachtet wurde, trat an der Wende vom Mittelalter zur Neuzeit eine regelrechte «Verteufelung» ein. Sebastian Brant charakterisierte 1494 in seinem «Narrenschiff» die «Fassnacht»: «Der Teufel hat solch Spiel erdacht.» Das Verhältnis zwischen Fasnacht und Fastenzeit wurde zunehmend als Gegensatz empfunden. Immer mehr Kleriker sahen nach 1650 hinter der Fasnacht nur mehr Trunksucht, ein Fest des Teufels, ein Fress- und Sauffest, das direkt vom Teufel stamme. Die Volksbelustigung Fasnacht wurde im 17. Jahrhundert Klerikern zum Ärgernis.
In die Urner Fasnacht flossen italienische Elemente ein! Uri lag durch seine geografische Lage und durch die wirtschaftlichen und sold- dienstlichen Beziehungen nahe an dieser Tendenz. Der Karneval hielt Einzug in die deutsche Sprache. Es bürgerte sich der Ausdruck «mascera» oder «masquera» für «Gesichtslarve» ein, wurde als «Maske» zum Lehnwort und als «Maschgärä» zum gängigen Dialektausdruck, welcher sich als «Maschgäraad» auf die ganze Person übertrug. Um 1750 hielten bisher im Volksbrauch unbekannte Figuren Einzug: der Bajazzo, der Harlekin, der Domino und – wohl auch der Drapoling. Trotz barocker Verfeinerung und modischer italienischer Überformung blieb das Brauchtum der närrischen Tage eine eher derbe Angelegenheit, und die jungen Burschen zogen in Horden weiterhin johlend umher.
All diese in der Tat problematischen Erscheinungen der Volkskultur fanden sowohl auf Seiten der Obrigkeit als auch bei den gebildeten Eliten immer weniger Verständnis. Es erschallten Stimmen, welche vehement dafür plädierten, die gesamten Umtriebe der Fasnacht mit ihren Schreckfiguren und Groteskgestalten als längst überholtes Überbleibsel einer dumpfen Vergangenheit abzuschaffen. Die Generalverbote mehrten sich, die Narren gerieten in die Defensive. An der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert hatte die Fasnacht alten Stils, deren Formen sich bis anhin überall im deutschen Sprachraum relativ ähnlich gewesen waren, nur noch ein sehr geringes Ansehen. Waren bisher einfache Leute, zogen fortan Angehörige der «besseren Kreise» die Initiative an sich und stellten dem wilden, von ihnen unwürdig empfundenen Narrenlaufen auf den Strassen neue, ihrer Meinung nach gehobene Vergnügen gegenüber. Dies führte mit der Zeit zwangsläufig zur Aufspaltung des Festgeschehens in eine mehr und in eine weniger angesehene Ebene und somit zur Entstehung einer Art Zweiklassenfasnacht: Die niederen Sozialschichten hatten ihre Auftritte auf der Strasse, während die Oberschicht in vornehmer Gesellschaft und Damenbegleitung den kultivierten Bürgerball besuchte.

Die alten Masken verschwinden in Uri
In Uri zeigt sich diese Entwicklung nur in Bruchstücken. Auffallend ist, dass hier im Laufe des 19. Jahrhunderts Bräuche mit den wilden und «wiäschtä» Masken allesamt verschwunden sind. Nur der Drapoling ist derjenige, welcher noch die Ausnahme der Regel bestätigt. Aufgegeben wurden hier zu Lande auch wilde Strassenbräuche wie das Klausjagen oder die Bärenjagd. Gehalten hat sich die Katzenmusik. Ihrer nahmen sich die in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts konstituierten Faschingsgesellschaften an. Der nächtliche Lärm wurde nun organisiert, in kontrollierte Bahnen gelenkt. Dem unberechenbaren Narrentum auf der Strasse sollte mit organisierten Maskenumzügen mit historischen Kostümen unter einem vorgegebenen Motto begegnet werden. Organisation brachte Disziplinierung. Die Mottos waren einerseits exotisch-märchenhaften Inhalts oder hatten stark vaterländischen und politisch-propagandistischen Charakter.

Bereits in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stellten die Sittenmandate Verbote auf, in «buotzen wyss» weder tags noch nachts umherzulaufen und sich übermütig zu zeigen. Spätestens ab 1710 werden anstelle der «Buotzi» die «Maskeraden und Mummereien» genannt. Nebst dem Tanzen schien nach Meinung der Behörden und der Geistlichkeit das Maskengehen sowie das vermummte nächtliche Umherziehen Gott besonders zu erzürnen. In der Einleitung der Sittenmandate wurde deshalb der gnadenvolle Gott angerufen. Er sollte in den betrübten und gefährlichen Zeiten, wo er allerhand Strafen wie «das leidige Übel der Viehseuchen» in das Land schickte, wieder gütig gestimmt werden. Wenn solches Unglück eintraf, wurden die «Maskeraden und Mummereien» in sporadischen Abständen zu jeder Tages- und Nachtzeit des Gänzlichen bei Busse verboten. Sollte sich aber jemand erfrechen, ungeachtet dieses Verbots, Maskeraden zu gehen, so sollten die Weibel und Amtsleute den Fehlbaren befehlen, Larven oder Masken abzuziehen, damit sie dieselben erkennen und der Behörde anzeigen konnten.

Zum Abnehmen der Maske bei der Begegnung mit Priestern mahnte auch die Urner Sage. Als in Amsteg eine Gruppe «Boozi» einem Priester mit dem Allerheiligsten begegnete, nahmen alle die Larven ab und knieten nieder. Nur der Drapoling flüchtete sich und versteckte sich hinter einem Gaden. Er kam niemals mehr zum Vorschein. In dem Gädeli war es aber seither nicht mehr geheuer. Bei einer gleichen Begegnung in Erstfeld vollführte der Drapoling einen Luftsprung, rasselte mit seinen Schellen, kehrte dem Priester den Rücken zu und klopfte sich auf den Hintern. Der Drapoling konnte seine Larve nicht mehr vom Gesichte entfernen und verbrannte schliesslich in seinem Haus.

Auch im 19. Jahrhundert stellte das Priesterkapitel dem «Hochgeachteten Landrat» wie 1813 den Antrag, nebst dem Tanzen auch das Maskengehen sowie die Nachtschwärmereien – wenn möglich gänzlich – zu verbieten. Zugleich sollte mit der Geistlichkeit besprochen werden, wie öffentliche Andachten eingeführt werden könnten, um die göttliche Güte und Barmherzigkeit für das liebwerte Vaterland zu erwerben. Von dem Verbot schienen die Maskeraden jedoch nicht gross beeindruckt. So versuchte man zwei Jahre später, das «übertriebene Maskeradengehen in der Fassnacht» in die gesetzlichen Schranken zu lenken.
Maskeraden durften zur Abendzeit nicht ohne Licht über die Gassen gehen, keine Waffen tragen und nicht in der Kleidung eines geistlichen Standes, noch anderen persönlichen Anspielungen erscheinen. Auch durfte sich niemand auf keinerlei Art unsittlich oder ärgerlich bekleiden oder betragen und keinerlei Unfug oder Händel anfangen. Das Verbot wiederholte sich, verschärfte sich sogar, ohne dass es jedoch viel zu bewirken schien.
Auch in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es Jahre, wo das Maskengehen gänzlich verboten wurde, so 1849 und 1857, letztmals 1871 wegen den obwaltenden Zeitverhältnissen. Bis 1875 war das Maskengehen teilweise nebst den beiden traditionellen Fasnachtstagen (Fetter Donnerstag und Junge Fasnacht) auch an den Dienstagen und am Donnerstag vor der Fasnacht erlaubt. Danach beschränkte sich das Maskengehen auf die beiden traditionellen Fasnachtstage, sofern kein Markt stattfand und einer der beiden Tage nicht auf das Fest der Heiligen Agatha oder Maria Lichtmess fiel. 1888 wies der Landrat die bisher üblich gewesene Beschlussfassung über die «Lustbarkeiten der Fastnacht» ein- und für allemal dem Regierungsrate zu.
1915 wurde angesichts der kriegerischen Ereignisse und der grossen Opfer, welche diese dem Staate und Volke auferlegten, das Maskengehen während der Fasnachtszeit gänzlich verboten. Trotz des Krieges wollten sich Urnerin und Urner jedoch mindestens einmal im Jahr vergnügen. Die Meinung über das Abhalten der Fasnacht im Krieg war gespalten.

Ein Jahr später war das Maskengehen wiederum am «Gidelmäändig» erlaubt. 1918 hatte es jedoch wegen des Krieges sowie der Not der Zeit und 1919 wegen der Grippegefahr zu unterbleiben. 1920 fand somit erstmals wieder eine Fasnacht mit Maskerade statt. Während des Zweiten Weltkriegs (1939 – 1945) war das Maskengehen in den letzten drei Kriegsjahren untersagt. 1944 wurde zudem an die Bevölkerung in den Gemeinden Schattdorf, Bürglen, Spiringen und Unterschächen appelliert, das dort übliche Maskengehen in Privathäusern zu unterlassen.
Das Fasnachtsvergnügen belastete den Geldsäckel. Nebst der Priesterschaft meldeten sich auch warnende Stimmen aus volkswirtschaftlicher Sicht in den Urner Zeitungen zum Wort. Es wurde zugestanden, dass man sich an der Fasnacht recht austollen könne, anderntags stehe man jedoch vor der gähnenden Leere und empfinde des Lebens Härte doppelt und dreifach schwerer. Man könne sich im Genusse betäuben, aber das Elend komme immer wieder, wenn der Rausch verflogen sei. Aus der unvernünftigen Vergnügungssucht und dem sinnlosen Freudentaumel, der alles vergessen lasse, sei noch nie Gutes entstanden. Immer sei bei den Kleinen und den Grossen der trübe Aschermittwoch hintennach gekommen. Die Durchführung der Fasnacht stand auch später bei bewaffneten Konflikten zur Diskussion, so 1956 nach dem Einmarsch der Russen in Ungarn oder 1991 beim Golfkrieg.
Nebst den generellen Verboten hängte das närrische Treiben auch davon ab, wie die einzelnen Geistlichen in den Dörfern den Fasnachtsfreuden im närrischen Alltag gegenüberstanden. So wird einem früheren Seelisberger Pfarrer nachgesagt, dass er an der Herrenfasnacht nachmittags gerne gejasst habe. Nichts gegen die Fasnachtsfreude des Pfarrers. Nur, einer der vier Bettage im Jahr fiel eben auf diesen Sonntag. Um nun auf seine klerikale Fasnachtsfreude nicht verzichten zu müssen, setzte Hochwürden den Bettag ausgerechnet auf den Schmutzigen Donnerstag an. Schluss der Betstunde war erst um 15.30 Uhr, was so viel hiess, dass man auch erst ab diesem Zeitpunkt «ds Maschgäraadä» gehen konnte. Gründe, die Fasnacht zu beschränken, konnten auch Todesfälle sein. Quartiere, wo Leichen aufgebahrt waren oder sich Kranke befanden, wurden von der Katzenmusik gemieden. In kleinen Dörfern konnte ein Todesfall die Absage der gesamten Fasnacht bedeuten. 1878 wurde im «Urner Wochenblatt» vom Korrespondenten der Seegemeinden der Vorschlag gemacht, dass angesichts des Todes des Papstes der geplante Maskenumzug in der Residenz als «Zeichen der Achtung und Trauer vor dem jüngst eingetretenen, die ganze katholische Welt tief erschütternden Ereignis» aufzugeben sei. Nach dem schweren Lawinenunglück von Andermatt im Jahre 1951, bei welchem 13 Menschen den Tod fanden, rief der Regierungsrat zu einer massvollen Beschränkung «der öffentlichen Lustbarkeiten» in den kommenden Fasnachtstagen auf. 1960 stellte der Regierungsrat dann fest, dass die geltenden Fasnachtsvorschriften weitgehend veraltet und in der Praxis auch schwer zu handhaben wären. Die Polizeidirektion wurde deswegen beauftragt, die Revision der Fasnachtsvorschriften an die Hand zu nehmen. Bis 1967 beschränkte der Regierungsrat in Ausübung der ihm vom Landrat übertragenen Vollmacht die Fasnachtsbelustigungen jedoch mit den üblichen, zum Teil bis 1857 zurückreichenden Vorschriften. In der Folge hat der Regierungsrat auf das Verbot und dessen Publikation verzichtet.

    
Text: Rolf Gisler-Jauch, Fasnächtliches Uri, S. 62 ff.; Quellen: Brant, Narrenschiff, S. 431; Mandate (1621), 28.12.1710, in: StAUR A-540; Mandat vom 28.12.1780, in: Wymann, Sittenmandate, S. 248; Müller, Sagen, Bd. 2. Literatur: Mezger, Schwäbisch-alemannische Fasnet, S. 10, 18. f.; Röllin, Fasnachtsforschung, S. 207 f., 212 f.

DISZIPLINIERUNG IM DETAIL

Beschränkung der Fasnachtslustbarkeiten
Bis 1967 publizierte der Regierungsrat im Amtsblatt immer die gleichen Vorschriften zur Beschränkung der Fasnachtslustbarkeiten. Das Einzige, was änderte, waren die beiden Daten und die Jahreszahl. Innerhalb der gesetzlichen Schranken war das Maskengehen nur am Schmutzigen Donnerstag und am Güdelmontag erlaubt. Die Demaskierung hatte um Mitternacht zu erfolgen. Bei Strafe waren verboten: Maskierungen, welche gegen die gute Sitte verstiessen, persönliche Beleidigungen oder die Nachahmung des geistlichen Standes in Kleidung oder Ausübung von dessen Funktionen darstellten, das religiöse Empfinden verletzten oder sonstwie beleidigenden Charakter hatten (Landratsbeschluss vom 29. Dezember 1859). Der ganzen Schuljugend war das Masken- gehen gänzlich verboten (Landratsbeschluss vom 28. Dezember 1857).
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Sittenmandate
Nebst Bestimmungen wider das Tanzen erliess das Sittenmandat auch Vorschriften zur Sonntagsheiligung, zur Kleiderordnung, zum Maskengehen sowie zu den «Mummereien» als auch zu den Wein- und Mostpreisen. Kirche und Obrigkeit schrieben dem Volk also vor, was zu tun und vor allem, was zu unterlassen sei. Dem Vergnügen blieb nur ein enger Raum! Das erste erhalten gebliebene Sittenmandat stammt aus der Zeit nach 1621, nachdem die Pest ein letztes Mal Uri heimgesucht hatte. In der Einleitung ist die Feststellung verbrieft, dass schwere und trübselige Zeiten herrschen würden und dass Gott, der Allmächtige, die Pest gesandt habe, um die sündhafte Menschheit zu strafen.
Im Jahre 1799 brachte das Unglück nicht Gott, sondern die Franzosen. Altdorf brannte beim Dorfbrand vom 5. April nieder. Fremde Armeen lösten sich bei den Einquartierungen ab. Not und Überlebensangst machten sich breit. 1803, nach der Helvetik, erachtete es die Obrigkeit als Pflicht, den Ausschweifungen die nötigen Schranken zu setzen.

Literatur: Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 20 ff.

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EREIGNISSE ZUR DISZIPLINIERUNG DER MASKEN

Montag, 20. November 1916
Volksverein will Maskengehen und Tanzen während des Krieges verbieten
Der Vorstand des Urnerischen Volksvereins fällt den einmütigen Beschluss, der hohen Regierung den dringenden Wunsch auszusprechen, in der kommenden Fasnachtszeit alles Maskengehen und Tanzen zu verbieten. Das Schreiben trifft jedoch verspätet beim Regierungsrat ein und dieser hat das Tanzen und Maskengehen schon erlaubt. Ein zweites, ernstliches Schreiben macht den Beschluss ebenfalls nicht rückgängig.
Gisler-Jauch Rolf, Fasnächtliches Uri, S. 65.
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MASKENBRÄUCHE

Maskenbräuche
Maskenrechte
Disziplinierung

URNER MASKEN

Altdorfer Tyyfel
Arlecchino
Äschäseckler
Bajass
Drapoling
Fischer
Heini von Uri
Mihlistäiper
Orangenauswerfer
Urispiegel
Uristier
Wilder Mann
    
Arme Seelen
Nachtbuben
Andermatter Woldmanndli

MASKENBÄLLE

Maskenbälle, Altdorf
Maskenbälle, Uri


 
Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 20.01.2020