Jeder Kantonalverband (im Kanton Bern auch jeder Gauverband) führt alljährlich ein Kantonal-Schwingfest durch. Hierzu dürfen auch Gastschwinger eingeladen werden. Jeder Schwingklub darf jedoch als Gast pro Jahr nur einmal an einem Schwingfest mit Kranzabgabe teilnehmen. Der Schwingerkalender kann Überschneidungen von «Kantonalen» nicht vermeiden. Bei gleichzeitiger Durchführung steht das eigene Kantonalverbandsfest jedoch über demjenigen eines anderen Teilverbandes. Die Teilnahme am fremden Kantonalschwingfest ist somit verboten. Es wird nur eine Einladung aus einem anderen Teilverband mit maximal sechs Schwingern, welche aus höchstens zwei Schwingklubs oder Sektionen stammen, bewilligt.
Jeder Schwinger darf ausserhalb seines Teilverbandes nur ein zusätzliches Kantonalfest besuchen.
In den fünf Teilverbänden sind total 29 Kantonal- und Gauverbände eingeteilt. Da Bern als einziger Teilverband einen ganzen Kanton umfasst, finden hier noch sechs Gaufeste (Berner Jura, Emmental, Mittelland, Oberaargau, Oberland, Seeland), die den Kantonalfesten gleichgestellt sind. Die beiden Halbkantone Ob- und Nidwalden sowie Appenzell führen wie Glarus und Graubünden ihr Fest gemeinsam durch. Einzig in den Kantonen Genf, Tessin und Jura findet jährlich kein Kantonalfest statt.
An den Kantonal- und Gaufesten erhalten die besten Schwinger den Kranz und es werden Gäste eingeladen. Am meisten Kränze holten die Urner bei den Kantonalfesten in Ob- und Nidwalden (641), Luzern (89), Zug (86) und Schwyz (83). Lediglich am Oberaargauer Gaufest gewann bisher noch kein Urner einen Kranz.
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