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Steinadler

Familie: Habichtartige
Lateinischer Name: Aquila chrysaetos
Urner Dialekt: Schtäiatler
Merkmale: Altvögel fast einheitlich dunkel; goldgelbe Färbung im Nacken; kräftiger Schnabel; auffallend lange und recht breite Flügel; Jungvögel mit weissen Flügelflecken und Schwanzwurzel; Weibchen grösser und kräftiger als Männchen.
Länge: 75-88 cm
Spannweite: 190-225 cm
Gewicht: 2850-6700 g

Der Adler wurde früher stark verfolgt und hatte vor allem im Banngebiet Hutstock-Urirotstock eine Überlebenschance. Der König der Lüfte zog jedoch grosse Kreise und hielt sich natürlich nicht an die vom Gesetzgeber bestimmten Banngrenzen. So holte der Adler seine Beute manchmal auch auf den Alpen. Vor allem Lämmer wurden dabei seine Beute. Die geschädigten Bauern forderten vom Kanton Schadenersatz, oft begleitet von der Drohung, dass sie ansonsten den Adler "schadlos" machen würden. Ein Älpler im Isental behauptete anfangs der 1930er-Jahre sogar, dass auf seiner Alp "nicht nur die Hühner und Schafe, sondern auch die Kinder gefährdet" seien. Oberförster Max Oechslin wies darauf hin, dass überhaupt keine Fälle bekannt seien, dass ein Adler Menschen angegriffen hätte und dass in früheren Jahren nie solche Schadenforderungen gestellt wurden. Seitdem von der Regierung einmal eine Vergütung bezahlt wurde, schienen solche Forderungen Schule zu machen. Ein Bauer forderte sogar 5 Franken Schadenersatz, weil ihm der Adler angeblich seine Hauskatze entwendet hatte. Der Regierungsrat fand es jedoch nicht für angebracht, auf dieses Geschäft überhaupt einzutreten.
Die Adler hatten ihre Horste aber auch ausserhalb des Banngebietes. Vor allem unter den Schafbesitzern sorgte seine Anwesenheit für Aufregung. Der Adler war während der ordentlichen Hochwildjagd zwar zum Abschuss frei, doch mochte mancher die Zeit nicht erst abwarten.
Für alle Schafe, die im Hochgebrige zugrunde gingen, wurde der Adler verantwortlich gemacht. Der Adler ist jedoch ein guter Aasvertilger und so zeigte sich bei einigen Schadensmeldungen, dass das Schaf zuerst den Felsen hinuntergestürzt war und der Adler erst dann den Kadaver gefunden und verzehrt hatte.
Es herrschte die Mentalität vor, bei jedem Schadenfall dieser Art, den Kanton oder den Bund haftbar zu machen. Der Kanton wollte diesem Ansinnen unbedingt entgegengetreten und stellte sich auf die Praxis, dass Wildschäden auch ohne Jagdregal auftreten können und der Staat nur in Banngebieten verpflichtet werden könne, Vergütungen für Wildschaden zu verabfolgen. Wer Schafe unbehütet in Hochlagen weiden liesse, setzte die Herde den natürlichen Gefahren aus, wurde argumentiert.

Literatur: www.urikon.ch; Foto: (c) Tony Gnos-Lötscher, Schattdorf > www.lifepowernatur.ch


Zugverhalten: Standvogel; in Uri immer heimisch; Bestand: wenige Exemplare.
Status UR / CH: spärlich brütender Jahresvogel

Jagd: 1856: Abschussprämie (5 Franken)
Gemäss des eidgenössischen Jagdgesetzes ist die Jagd auf Greifvögel schweizweit nicht erlaubt.

Schutz: Durch Bundesrecht geschützt (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0, Art. 7 I.
potenziell gefährdet; Rote Liste CH


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Familie Habichtartige
Greifvögel erhielten ihren Namen durch den Umstand, dass sie ihre Beute mit den Füssen greifen. Es gibt darunter jedoch auch schräge Vögel. So ist dem Wespenbussard sein Namen gleichgültig und ernährt sich vorwiegend von Insekten. Der grösste Greifvogel der Schweiz, der Bartgeier, der sich manchmal auch in den Urner Luftraum wagt, frisst nur As. Tierkadaver stehen auch beim Adler auf dem Speisezettel.
Die Greifvögel zeigen sich am Himmel, wenn sie in grossen Kreisen oder rüttelnd nach Beute Ausschau halten. Andere Greifvögel wie der Mäusebussard zeigen sich in der Gegend auch auf einer Warte. Die Greifvögel sind schweizweit geschützt.
Die Wissenschaft macht es sich mit den Greifvögeln nicht einfach. Ursprünglich wurden die später als Greifvögel bezeichneten Tiere mit den Eulen in der Ordnung Raubvögel zusammengefasst. Familien bilden dabei die Falkenartigen, die Habichtartigen und die Eulen. Neuste Molekulargenetische Untersuchungen haben nun jedoch dargelegt, dass die Falkenartigen mit den übrigen Familien der traditionellen Greifvögel gar nicht näher verwandt sind, sondern den Papageien und Sperlingsvögeln am nächsten stehen. Das URIkon hält sich jedoch (vorläufig) an die traditionelle Ordnung der Greifvögel.
So kommen in Uri als Stand- und Zugvögel insgesamt 20 Arten von Greifvögeln (Falken- und Habichtartige) sowie sieben Eulenarten vor.
Quellen, Literatur: www.vogelwarte.ch; https://de.wikipedia.org; www.regionatur.ch (2019).


> Übersicht Familie

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Weitere Vögel

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VÖGEL IN URI

Vögel, die gemäss Liste von www.fauna-uri.ch in Uri nachgewiesen werden konnten.

VOGELINFORMATIONEN

Auf der Webseite der Vogelwarte Sempach finden sich alle Angaben zu den einzelnen Vögeln.
> www.vogelwarte.ch

Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 12.01.2022