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Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen

LB UR Bd 01 (1892) S. 045
Beschluss betreffend grundsätzliche Einführung des Gemeindebürgerrechts
Sonntag, 7. Mai 1882
   
«Auf Anregung eines Siebengeschlechtsbegehrens wird beschlossen:
„Es wird der Grundsatz eines festen Gemeindebürgerrechtes zum Zwecke inskünftiger Regelung der Armengenössigkeitsfrage ausgesprochen und der Landrath beauftragt, der h. Landesgemeinde auf das kommende Jahr über die Ausführung dieses Grundsatzes eine ausgearbeitete Vorlage zu unterbreiten."»

    
Landsgemeinde-Erkanntnis vom 7. Mai 1882 (LB Bd 1 S. 45).
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Texte und Angaben: Quellenverweise und Rolf Gisler-Jauch / Angaben ohne Gewähr / Impressum / Letzte Aktualisierung: 26.8.2018