LB UR Bd 01 (1892) S. 077
Interpretation der Artikel 1 und 4 des regierungsrätlichen Vollziehungsdekrets betreffend Einbürgerung der Heimatlosen
Montag, 9. Mai 1864
«Infolge eines vorgekommenen Unterstützungsfalles werden die §§ 1 und 4 des regierungsräthlichen Vollziehungsdekretes betreffend Einbürgerung der Heimathlosen (respektive der Familie Großholz), dahin interpretirt, daß die Anverwandtschaft hiemit der Steuerpflichtigkeit keineswegs enthoben sei und die Obliegenheit der Regierung nur dahin sich erstrecke, in die Fußstapfen der Gemeindsarmpflege einzutreten, im Falle die Kräfte der steuerpflichtigen Anverwandtschaft allein zur nöthigen Unterstützung nicht ausreichen würden.»
Regierungs-Raths-Erkanntnis vom 10. Februar 1879, in: LB UR Bd 1 (1892), S. 77.
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