LB UR Bd 01 (1892) S. 050
Erteilung des Bürgerrechts an Konstantin Siegwart
Sonntag, 7. Mai 1826
«Auf Begehren eines Siebengeschlechtes, unterstützt durch ein Gutachten des Landrathes, ist dem Hrn. Konstantin Siegwart, Gemeindsberechtigter in Seelisberg, unser Land- und Bürgerrecht gegen Erlegung einer Summe von Gl. 1400 (2462 Fr.) an baarem Geld oder Gl. 1600 (2637 Fr.) an guten annehmbaren Kapitalien ertheilt worden; und daß dann dieser Fond und dessen Interessen unveräußerlich und eigenst für junge Studirende, sei es für den geistlichen oder weltlichen Stand, gewidmet sein solle.»
Landsgemeinde-Protokoll vpm 7. Mai 1826 (LB UR Bd 1 S. 50.
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